Formelsammlung des Markulf

Die Formelsammlung des Markulf oder die Marculfi Formulae ist eine bedeutende Sammlung von Königs- und Privaturkunden, die Auskunft und Anweisungen über das Recht und die Verwaltung der späten Merowingerzeit, insbesondere über das Gewohnheitsrecht gibt. Verfasst wurden sie von Markulf, der sich im Prolog selbst als über 70jährigen Mönch vorstellt.

thumb|220px|Aus der Handschrift Voss. Lat. O. 86, Universitätsbibliothek Leiden

Inhaltsverzeichnis

Entstehungszeit

Markulf schreibt im Prolog, er habe das Werk einem Bischof Landerich gewidmet. Die Identifizierung dieses Bischofs ist bis heute in der Forschung umstritten, da sowohl Bischof Landerich von Paris (ca. 650-656), als auch Bischof Landerich von Meaux (Ende des 7./Anfang des 8. Jahrhunderts) in Frage kommen. In einer der erhaltenen Handschriften wird zudem der Name Landerich gegen einen - bisher nicht identifizierten - Aeglidulf ausgetauscht.

So bleiben zur Datierung nur inhaltliche Anhaltspunkte. Dieses sind Anspielungen auf die politischen Verhältnisse in der Zeit zwischen den Jahren 630 und 640 und einige sprachliche Besonderheiten, die auf die Zeit nach 688 hinweisen. Ein sicherer Hinweis ist die erste Benutzung einer Urkunde aus der Sammlung des Markulf durch den merowingischen Frankenkönig Theuderich IV. aus dem Jahr 721. Neuere Untersuchungen der Texte durch Alf Uddholm und Ingrid Heidrich (siehe Literaturliste) sprechen daher übereinstimmend von einer Entstehungszeit der Formelsammlung gegen Ende des 7. Jahrhunderts.

Inhalt

Im Sprachgebrauch der frühmittelalterlichen Kanonistik und der päpstlichen Kurie, sowie der zeitgenössischen Rechtspraxis versteht man unter "Formel" (lat. forma) einen für gleichartige Fälle im Wortlaut festgelegten Urkundentext, in den nur noch Namen, Datierung und Ortsangaben eingesetzt werden müssen. Auch Mustertexte (lat. formula) für Briefe und Urkunden fallen darunter. Als vorbildlich empfundene Formeln wurden für den Gebrauch in der Kanzlei gesammelt und - geordnet oder ungeordnet - zusammengefasst: In diesem Fall spricht man von einer "Formelsammlung" (lat. formularium).

Markulf selbst schreibt, er habe sein Werk zu Unterrichtszwecken (ad exercenda initia puerorum) verfasst. Bemerkenswert an seiner Formelsammlung ist die sehr systematische Ausführung, die sich über die durch Indices übersichtlich gestaltete Einteilung, die generelle Tilgung von Namen und die Kürzung gebräuchlicher Formeln auszeichnet. Markulf verfügte darüber hinaus über einen weiten juristischen Horizont.

Seine Sammlung ist in zwei Teile untergliedert: Teil 1 befasst sich mit 40 Königsurkunden (lat. cartae regales) und Teil 2 besteht aus 52 Privaturkunden (lat. cartae pagenses). Einige Handschriften verfügen noch zusätzlich über ergänzende Texte aus der ausgehenden Merowingerzeit. Die Sammlung wurde in der Zeit Karls des Großen umgearbeitet und ergänzt.

Markulfs Sammlung stellt eine wertvolle Ergänzung zu den wenigen aus der merowingischen Zeit erhaltenen Königsurkunden dar. Der Autor selbst besaß so gute Kenntnisse der damaligen Rechtsverhältnisse, dass die Vermutung nahe liegt, dass er vor seinem Eintritt in ein Kloster im Dienst einer königlichen Kanzlei stand. Die im zweiten Teil seines Buches gesammelten Privaturkunden sind eine wichtige Quelle für das fränkische Gewohnheitsrecht.

Angewandt wurde die Formelsammlung des Markulf in Franken (insbesondere im westfränkischen und salfränkischen Raum), sowie in Burgund und Alemannien (so zum Beispiel auf der Reichenau). Seit dem Jahr 731/732 ist die Benutzung der Formelsammlung gesichert.

Markulfs Formelsammlung hatte Einfluss auf diverse weitere Formelsammlungen, wie zum Beispiel die aus dem salischen Gebiet stammenden Sammlungen Formulae Salicae Bignonianae, Formulae Salicae Merkelianae und Formulae Salicae Lindenbrogianae. Auch eine Formelsammlung aus der Mitte des 8. Jahrhunderts aus Tours, sowie die wenig später entstandene Formelsammlung aus dem burgundischen Flavigny benutzt die Sammlung des Markulf. Die Formelsammlungen aus Sens, die der Frühzeit Karls des Großen und der Zeit Ludwigs des Frommen zugehören, weisen ebenfalls auf eine Benutzung der Sammlung des Markulf hin.

Handschriften

Ein Original aus Markulfs Zeit existiert nicht mehr; aus dem 9. und 10. Jahrhundert sind noch 7 Abschriften erhalten. Sie befinden sich in

Literatur

Textausgaben

Lexika

Sekundärliteratur

Weblinks

Siehe auch: Liste historischer Handschriften

See also: Formelsammlung des Markulf, Abschrift, Bayerische Staatsbibliothek, Bibliothèque nationale de France, Dänische Königliche Bibliothek, Franken, Inhaltsverzeichnis, Kanonisches Recht, Karl der Große, Kloster Reichenau