Formmangel

Unter einem Formmangel versteht man die Nichtbeachtung der erforderten gesetzlichen oder gewillkürten Form. Ein Formmangel führt in der Regel zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts; ist dies nicht der Fall, kann der Mangel unter Umständen geheilt werden.

Siehe speziell zum Kirchenrecht: Formmangel (Kirchenrecht)

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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</div> Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre

See also: Formmangel, Form (Recht), Formmangel (Kirchenrecht), Heilung (Rechtshandlung), Kirchenrecht, Nichtigkeit, Rechtsgeschäft