Fotorecht
Als Fotorecht bezeichnet man die Summe mehrerer Teilbereiche der Rechtswissenschaft und -praxis, die sich mit der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Fotografien beschäftigt. Das Fotorecht regelt auch das Verhältnis zwischen Bildanbieter und Bildverwerter. Es befasst sich darüber hinaus mit den Rechten an den Motiven, die ihrerseits durch Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte geschützt sein können. Wesentliche Bestandteile des Fotorechts sind das Urheber- und Leistungsschutzrecht an Fotografien (Lichtbilder und Lichtbildwerke) sowie das Recht am eigenen Bild (auch Bildnisrecht genannt, §§ 22, 23 KUG)
Siehe auch
Literatur
- Thomas Hoeren, Michael Nielen (Hrsg.): Fotorecht. Recht der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Bildern. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2004 ISBN 3-503-06387-0 (Sammlung von studentischen Arbeiten)
- Paul W. Hertin: Urheberrecht. München, Beck 2004 ISBN 3-406-51320-4
- Alexander Koch: Handbuch zum Fotorecht. PIAG, Sinzheim 2003 ISBN 3-921864-47-X
- Endress Wanckel, Kai Nitschke: Foto- und Bildrecht. Beck, München 2004 ISBN 3-406-51472-3
- Rudolf Wedler: Fotorecht - Amateurfilmrecht 7. A., Fotokinoverlag, Leipzig 1986 (zum Fotorecht in der DDR)
Umfangreiche Literaturliste siehe: fotorecht.de
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div>
