Fraktion (Politik)
Als Fraktion (in Österreich: Klub) bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament oder anderen politischen Gremien, wie z.B. einem Gemeinderat.
Deutschland
Fraktionen gibt es in fast allen parlamentarischen Vertretungen (z. B. Bundestag, Landesparlamente, Landschaftsverbände, Kreistage, Stadträten oder -vertretungen). Sie erhalten in Deutschland einen besonderen Status, der mit zusätzlichen parlamentarischen Rechten gemäß der Geschäftsordnung verbunden ist; hinzu kommt noch, dass Fraktionen meist finanzielle Zuwendungen für ihre Arbeit erhalten. Damit eine Gruppierung diesen Fraktionsstatus erhält, ist eine Mindestzahl von Abgeordneten bzw. Mitgliedern vorgeschrieben (oft 5 % der Abgeordneten), weil Aufgabe der Fraktion in der Koordinierung der Arbeit der ihr angehörenden Mitglieder liegt und diese Aufgabe erst bei einer gewissen Mindestanzahl von Abgeordneten anfällt. Diese gehören in der Regel einer Partei an, es können sich aber auch Abgeordnete verschiedener Parteien zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschließen. Ebenso ist die Aufnahme einzelner unabhängiger Abgeordneter als Hospitanten möglich. Geleitet wird eine Fraktion in der Regel von einem Vorsitzenden. Die Grünen haben jedoch in der Regel eine Doppelspitze. Siehe dazu auch den Artikel Fraktion (Bundestag).
Grundlage für eine effiziente Arbeit von Fraktionen ist die Fraktionsdisziplin. Bei vielen Fraktionen stellt sich diese oft als Fraktionszwang dar, d.h. die Mitglieder müssen nach vorher getroffenen Abmachungen abstimmen, obwohl dies eigentlich dem im Grundgesetz verankerten freien Mandat der Abgeordneten widerspricht.
Bei fraktionsschädigendem Verhalten kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, was jedoch gerichtlich nachprüfbar ist. Der gewählte Mandatar bleibt dann als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament.Ein Parteiauschluss eines Abgeordneten hat nicht automatisch einen Ausschluss aus der Fraktion zur Folge.
Im deutschen Bundestag existiert zusätzlich zum Fraktionsstatus auch der Status als Gruppe für Abgeordnetenzusammenschlüsse unterhalb der Fraktionsstärke, welche jedoch der Anerkennung des Bundestags bedarf (§ 10 IV GO BT).
Geschäftsordnung des Bundestags
Österreich
Sowohl im österreichischen Nationalrat als auch bei den Landtagen der einzelnen Bundesländer heißen die Fraktionen "Klub" und werden von Klubobmännern geführt.
Schweiz
Im schweizerischen Parlament bilden mindestens fünf Abgeordnete eine Fraktion, deren wichtigste Aufgabe es ist, Mitglieder in die Kommissionen zu entsenden. Für den Parlamentsbetrieb sind die Fraktionen und nicht etwa die politischen Parteien massgebend, die nirgends in den Parlamentsgesetzen vorkommen.
Fraktionszwang ist in der Schweiz untersagt und wird auch de facto wenig ausgeübt. Die Mitglieder der Fraktionen - vor allem derjenigen, die in der Mitte des politischen Spektrums stehen - machen von diesem Recht auch regen Gebrauch.
