Fraktionszwang

Der Begriff Fraktionszwang beschreibt den Zwang, der auf die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion von der Fraktionsführung und anderen Fraktionsmitgliedern als Mittel des Machterhalts der eigene Partei ausgeübt wird, um ein einheitliches Abstimmungsverhalten aller Fraktionsmitglieder zu erzielen. Die Begriffe Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin werden teilweise synonym verwendet, eine, wenn auch fließende, Grenze gibt es jedoch.

Inhaltsverzeichnis

Fraktionszwang

Beim Fraktionszwang hat die Fraktion eine direkte Möglichkeit, den Abgeordneten zu zwingen. In der Weimarer Republik hatte die KPD Blankovorlagen ihrer Mitglieder für einen Verzicht auf ihr Mandat, diese Praxis wurde für verfassungswidrig erklärt.

Deutschland

In der heutigen Bundesrepublik Deutschland, wie davor schon in der Weimarer Republik, gibt es auf Grund von Artikel 38 Grundgesetz, nach dem Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, keinen Fraktionszwang, aber auch hier stimmen die Abgeordneten auf Grund der Fraktionsdisziplin oder Fraktionssolidarität einheitlich.

Die Meinung der Fraktion

Die Fraktion stimmt meist vorher (intern) über eine Entscheidung ab, an das Ergebnis dieser Abstimmung halten sich fast immer alle Mitglieder der Fraktion. Es ist allgemein anerkannt, dass eine gewisse Fraktionsdisziplin in einem parlamentarischen Regierungssystem nötig ist. Die Fraktionsdisziplin ist in keinem Gesetz und keiner Geschäftsordnung verankert. Faktisch jedoch ist die Fraktionsdisziplin Alltag im Parlament.

Möglichkeiten des einzelnen Abgeordneten

Den Abgeordneten steht es immer frei zu entscheiden wie sie wollen, sie müssen dann aber damit rechnen bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden und von der Fraktion weniger Unterstützung zu erhalten. Innerparteiliche Diskussionen, obwohl sie Ausdruck einer demokratischen Willensbildung und teilweise notwendig sind, führen außerdem zu schlechten Wahlergebnissen. Ein Abgeordneter hat auch das Recht und die Möglichkeit, die Fraktion zu wechseln. Fraktionswechsel sind umstritten, aber in der Geschichte der Bundesrepublik kamen sie schon mehrmals vor.

Gründe

Es gibt aber auch Gründe für die Fraktionsdisziplin:


Lässt sich die Fraktionsdisziplin nicht einfach durchsetzen, kann der Bundeskanzler mit einer Gesetzesabstimmung eine Vertrauensfrage verknüpfen. In Ausnahmefällen oder bei ethischen Entscheidungen werden Abstimmungen freigegeben und jeder muss seine eigene Entscheidung fällen.

Siehe auch

Politisches System Deutschlands, Politisches System Österreichs, Politische Parteien in Deutschland, Gewaltenteilung, freies Mandat, imperatives Mandat, Klub (Politik), Parlamentarische Geschäftsführer, Parteidisziplin

See also: Fraktionszwang, Bundeskanzler (Deutschland), Fraktion (Politik), Fraktionswechsel, Freies Mandat, Gewaltenteilung, Gewissen (Psychologie), Grundgesetz, Imperatives Mandat, KPD