Fraktionszwang
Der Begriff Fraktionszwang beschreibt den Zwang, der auf die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion von der Fraktionsführung und anderen Fraktionsmitgliedern als Mittel des Machterhalts der eigene Partei ausgeübt wird, um ein einheitliches Abstimmungsverhalten aller Fraktionsmitglieder zu erzielen. Die Begriffe Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin werden teilweise synonym verwendet, eine, wenn auch fließende, Grenze gibt es jedoch.
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Fraktionszwang
Beim Fraktionszwang hat die Fraktion eine direkte Möglichkeit, den Abgeordneten zu zwingen. In der Weimarer Republik hatte die KPD Blankovorlagen ihrer Mitglieder für einen Verzicht auf ihr Mandat, diese Praxis wurde für verfassungswidrig erklärt.
Deutschland
In der heutigen Bundesrepublik Deutschland, wie davor schon in der Weimarer Republik, gibt es auf Grund von Artikel 38 Grundgesetz, nach dem Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, keinen Fraktionszwang, aber auch hier stimmen die Abgeordneten auf Grund der Fraktionsdisziplin oder Fraktionssolidarität einheitlich.
Die Meinung der Fraktion
Die Fraktion stimmt meist vorher (intern) über eine Entscheidung ab, an das Ergebnis dieser Abstimmung halten sich fast immer alle Mitglieder der Fraktion. Es ist allgemein anerkannt, dass eine gewisse Fraktionsdisziplin in einem parlamentarischen Regierungssystem nötig ist. Die Fraktionsdisziplin ist in keinem Gesetz und keiner Geschäftsordnung verankert. Faktisch jedoch ist die Fraktionsdisziplin Alltag im Parlament.
Möglichkeiten des einzelnen Abgeordneten
Den Abgeordneten steht es immer frei zu entscheiden wie sie wollen, sie müssen dann aber damit rechnen bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden und von der Fraktion weniger Unterstützung zu erhalten. Innerparteiliche Diskussionen, obwohl sie Ausdruck einer demokratischen Willensbildung und teilweise notwendig sind, führen außerdem zu schlechten Wahlergebnissen. Ein Abgeordneter hat auch das Recht und die Möglichkeit, die Fraktion zu wechseln. Fraktionswechsel sind umstritten, aber in der Geschichte der Bundesrepublik kamen sie schon mehrmals vor.
Gründe
Es gibt aber auch Gründe für die Fraktionsdisziplin:
- Kein Abgeordneter kann in allen Fachthemen ausreichende Sachkenntnis haben und muss sich daher an den Meinungen der anderen Mitglieder seiner Fraktion orientieren.
- Jede Partei muss sich, um ihre Interessen durchsetzen zu können, auf ihre Abgeordneten verlassen, und die Abgeordneten verdanken der Partei ihr Mandat.
- Die meisten Abgeordneten werden als Mitglieder ihrer Partei gewählt, es wird also erwartet, dass sie deren Programm umsetzen.
- Ohne Fraktionsdisziplin wäre die Arbeitsfähigkeit der Regierung stark eingeschränkt, da von Abweichlern aus der eigenen Fraktion und von der Opposition (deren Abgeordnete der Meinung sind, die Regierung müsse abgelöst werden) die Gesetzgebung blockiert werden würde.
- Es kann durchaus eine Gewissensentscheidung sein, Gesetzen zuzustimmen, die nicht der eigenen Überzeugung entsprechen, da Alternativen (Regierungswechsel) oder die Unterstützung durch die Fraktion bei einem anderen Thema schwerer wiegen.
Lässt sich die Fraktionsdisziplin nicht einfach durchsetzen, kann der Bundeskanzler mit einer Gesetzesabstimmung eine Vertrauensfrage verknüpfen. In Ausnahmefällen oder bei ethischen Entscheidungen werden Abstimmungen freigegeben und jeder muss seine eigene Entscheidung fällen.
Siehe auch
Politisches System Deutschlands, Politisches System Österreichs, Politische Parteien in Deutschland, Gewaltenteilung, freies Mandat, imperatives Mandat, Klub (Politik), Parlamentarische Geschäftsführer, Parteidisziplin
