Franchising

Der Begriff Franchising (von engl.: french; bezogen auf "französisch" frank, frei) oder Konzessionsverkauf bezeichnet eine Geschäftsmethode, bei der ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die regionale Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Das Franchising ist als neuere Vertragsform weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch geregelt. Der Franchisenehmer ist stärker in das Vertriebssystem des Franchisegebers eingebunden als der bloße Vertragshändler. Franchising wird von Großunternehmen mit einer weit verzweigten Filialstruktur angewendet, um die Filialleiter in eine Scheinselbständigkeit zu überführen. Obwohl völlig vom Zentralunternehmen abhängig, haben diese keinen Arbeitnehmerschutz. Die Angestellten des Franchisenehmers arbeiten durch diese Struktur in einem Kleinbetrieb, was das Geltendmachen von Arbeitnehmerrechten erschwert. Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder seine Dienstleistung zwar rechtlich selbständig, zahlt jedoch Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, eines einheitlichen Namens und Auftretens nach außen, eines Symbols oder zur Nutzung einer Marke und eines einheitlichen Vertriebssystems sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung. Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer aus, er überprüft die Umsetzung des Konzeptes und darf Anweisungen erteilen.

Der Franchisenehmer ist dennoch Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Vorteile für den Franchise-Nehmer

Vorteile für den Franchise-Geber

Statistik

Die wichtigsten Franchise-Aktivitäten in Deutschland

Quelle: Fachverlag U. Kessler, Erhebung bei 941 Franchise-/Lizenzgebern, (Stand: 8/2002).

Risiken

Trotz praktischer Vorteile kann es vor allem bei kleineren und markenschwachen Franchisegebern vorkommen, dass die Systempartnerschaft wenig oder nichts wert ist. Fälle, in denen der Franchisenehmer einige dutzend Seiten wertlose Marketingsprüche und die Verpflichtung bei einem bestimmten Großhändler einzukaufen teuer erstehen, kommen immer wieder vor. Im Fall langfristiger Abnahmeverpflichtungen ohne präzise Marketing- und Schulungsleistungen beziehungsweise ohne verbindliche Zusage einer Verwaltungsdienstleistung für den Franchisenehmer kann sich die sonst sinnvolle Idee der Arbeitsteilung und Systempartnerschaft somit auch als wenig seriöse Methode einer Distributionspolitik darstellen, die darüber hinaus i.d.R. noch nicht einmal rechtlich beanstandet werden kann. Ein Nachteil für den Franchise-Nehmer ist ebenfalls, dass ihr Unternehmensgewinn durch direkte und indirekte Abgaben geschmälert wird.

Bekannte Beispiele

Liste von Franchisegeber

Weblinks

See also: Franchising, Burger King, Bürgerliches Gesetzbuch, Computer, Dienstleistung, Distributionspolitik, Gastronomie, HGB, Handel, Handelsmarke