Franz Schlegelberger

Prof. Dr. Franz Schlegelberger (* 23. Oktober 1876 in Königsberg in Preußen; † 1970) war Staatssekretär im Reichsministerium der Justiz (RMJ) und Justizminister in der Zeit des Nationalsozialismus. Er war einer der Angeklagten im Nürnberger Juristen-Prozess. Nach wie vor ist auch ein Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB) nach ihm benannt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Schlegelberger war Sohn einer protestantischen Kaufmannsfamilie in Königsberg. Er studierte Rechtswissenschaft in Königsberg und Berlin. An der Universität Leipzig 1899 zum Doktor der Rechte und legte 1901 die große juristische Staatsprüfung ab. Er wurde zuerst Gerichtsassessor beim Amtsgericht Königsberg. 1904 wurde er Landrichter in Lyck. 1908 kam er ans Landgericht Berlin und im gleichen Jahr als Hilfsrichter zum Kammergericht Berlin berufen. 1914 wurde er zum Kammergerichtsrat in Berlin ernannt, wo er bis 1918 blieb.

Während des Ersten Weltkriegs, vom 1. April 1918 an, wurde er Hilfsarbeiter im Reichsjustizamt. Am 1. Oktober 1918 erfolgte die Ernennung zum Geheimen Regierungsrat und Vortragenden Rat. Die Ernennung zum Ministerialdirektor im Reichsjustizministerium kam 1927.

Schlegelberger unterrichtete seit 1922 an der juristischen Fakultät der Universität von Berlin als Honorarprofessor.

Am 10. Oktober 1931 wurde er zum Staatssekretär im Reichsjustizministerium unter Justizminister Franz Gürtner ernannt und behielt diese Stellung bis zum Tod 1941 von Gürtner. Am 30. Januar 1938 tritt er in die NSDAP ein.

Zu seinen zahlreichen Tätigkeiten in dieser Zeit gehörte der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer neuen Landeswährung um die Hyperinflation der Reichsmark zu beenden. Er unterschreibt in Vertretung des Reichsministers der Justiz mit dem Datum vom 29. März 1939 die Vierte Verordnung zur Ausführung des Reichsjagdgesetzes (Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 643), bezüglich der Änderung von Artikel 6 : "Im §24 erhält der Absatz 1 folgende Fassung: '(1) Juden erhalten keinen Jagdschein' ".

Nach dem Tod von Franz Gürtner 1941 wurde Franz Schlegelberger für die Jahre 1941 und 1942 kommissarischer Reichsminister der Justiz, gefolgt von Otto Thierack. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt am 24. August 1942 erhielt Schlegelberger von Hitler eine Dotation von 100.000 RM. Im Jahr 1944 gewährte ihm Adolf Hitler das Privileg, für die geschenkten 100 000 RM ein Gut zukaufen, was sonst nur landwirtschaftlichen Fachleuten zugestanden wurde.

Von Schlegelberger stammt die Polenstrafrechtsverordnung, durch die Polen für das Abreißen von Plakaten mit dem Tode bestraft wurden. In seiner Amtszeit stieg die Zahl der Todesurteile stark an.

Nach 1945

In den Nürnberger Juristenprozessen war Schlegelberger einer der Hauptangeklagten. In der Urteilsbegründung heißt es:"...., daß Schlegelberger Hitlers Anmaßung bei der Machtergreifung unterstützte, über Tod und Leben zu entscheiden unter Mißachtung selbst des Scheins eines Gerichtsverfahrens. Durch seine Ermahnungen und Anweisungen trug Schlegelberger zur Zerstörung der richterlichen Unabhängigkeit bei. Seine Unterschrift unter den Erlaß vom 7. Februar 1942 bürdete dem Justizministerium und den Gerichten die Verfolgung, Verhandlung und Verfügung über die Opfer von Hitlers "Nacht-und-Nebel-Erlaß" auf. Dafür muß er in erster Linie die Verantwortung tragen.

Er war der Einrichtung und Unterstützung von Verfahren zu einer großangelegten Verfolgung von Juden und Polen schuldig. Seine Gedanken über die Juden waren weniger brutal als die seiner Kollegen. Aber man kann sie niemals als menschlich bezeichnen. Als das Problem der sogenannten 'Endlösung der Judenfrage' zur Erörterung stand, ergab sich die Frage, was mit den Halbjuden geschehen solle. Die Verschleppung der von Volljuden nach dem Osten war damals in ganz Deutschland in vollem Gange. Schlegelberger wollte dieses System nicht auf Halbjuden ausdehnen".

Um den Halbjuden die Deportation in die Konzentrations- und Vernichtungslager zu ersparen, schlägt er in einem Brief vom 4. April 1942 (siehe Dokumentation) an den Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers vor, den Halbjuden die Wahl zwischen Deportation oder Sterilisierung zu geben. Er wurde wegen Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit am 4. Dezember 1947 zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Februar 1951 wurde Schlegelberger wegen Haftunfähigkeit entlassen. Danach bezog er jahrelang eine Pension von 2894 Mark (vgl. das damalige Durchschnittseinkommen von 535 Mark).

Siehe auch: Juristen-Prozess

Werke

Dokumentation

Schlegelberger schlägt eine Sterilisierung der Halbjuden in einem Brief an den Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers vom 5. April 1942 vor:

Die Maßnahmen für die Endlösung der Judenfrage sollten sich daher nur auf die Volljuden und jüdischen Mischlinge ersten Grades erstrecken, gegenüber Mischlingen zweiten Grades aber ausnahmsweise außer Betracht bleiben. Wegen der Behandlung der jüdischen Mischlinge ersten Grades schließe ich mich der vom Reichsminister des Inneren in seinem Schreiben vom 16. Februar 1942 vertretenen Auffassung an, daß nämlich die Verhinderung der Fortpflanzung dieser Mischlinge ihrer Gleichschaltung mit den Volljuden und der hiermit verbundenen Abschiedbung vorzuziehen ist.

Dem würde es entsprechen, daß die Abschiebung bei denjenigen Halbjuden von vornherein ausscheidet, die nicht mehr fortpflanzungsfähig sind. Ein völkisches Interesse an der Lösung der Ehe zwischen einem solchen Halbjuden und einem Deutschblütigen besteht nicht. Den fortpflanzungsfähigen Halbjuden sollte die Wahl gelassen werden, sich der Unfruchtbarmachung zu unterziehen oder in gleicher Weise wie Juden abgeschoben zu werden.


Schlegelberger zeigt bei der Anordnung der Todesstrafe Adolf Hitler gegenüber treue Gefolgschaft:

Berlin, 29. 10. 1941

Der Reichsminister der Justiz

Mit der Führung des Geschäftsbeauftragt
III g 143454/41


An den
Herrn Reichsminister und
Chef der Reichskanzlei
Berlin W 8
Voßstraße 6


Betrifft: Strafsache gegen den Juden Luftglass

(nicht Luftgas) Sg. 12 Js 340/41
der OStA. in Kattowitz
-Rk. 15506 B vom 25. Oktober 1941 - 1b


Sehr geehrter Herr Reichsminister Dr. Lammers!


Auf den mir durch den Herrn Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers übermittelten Führerbefehl vom 24. Oktober 1941 habe ich den durch das Sondergericht in Kattowitz zu 2 1/2 Jahren Gefängnis verurteilten Juden Markus Luftglass der Geheimen Staatspolizei zur Exekution überstellt.

Heil Hitler!
Ihr
sehr ergebener
Schlegelberger

Weblinks

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Personendaten
Schlegelberger, Franz
deutscher Jurist und Justizminister
1876
Königsberg in Preußen
1970

See also: Franz Schlegelberger, 1. April, 1. Oktober, 10. Oktober, 16. Februar, 1876, 1899, 1901