Freies Fernsehen Gesellschaft
Die Freies Fernsehen Gesellschaft war die erste private Fernsehstation in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sollte am 1. Januar 1961 den Sendebetrieb aufnehmen, durfte dieses aber aus rechtlichen Gründen schließlich doch nicht und mußte daraufhin liquidiert werden.
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Vorgeschichte
Konrad Adenauer hatte schon als Oberbürgermeister von Köln die Bedeutung des Rundfunks erkannt, woraufhin er ihn als Bundeskanzler besonders beoachtete. Dabei störte ihn besonders, daß die britische Labour-Regierung viele Sozialdemokraten in die Führung der DPD, dem Vorläufer des DPA und des NWDR eingesetzt hatte. Beim NWDR saß der Generaldirektor Adolf Grimme im Vorstand der SPD; sein persönlicher Referant, der Programmdirektor und der Leiter der politischen Abteilung standen der SPD nahe oder waren Mitglied, während sich die CDU nur mit zwei leitenden Mitarbeiter in der Musikabteilung beteiligt sah. Das Programm war allerdings nicht politisch ausgerichtet, doch verzweifelten die beiden NWDR-Verwaltungsratsmitglieder Emil Dovifat und Otto Heinrich von Gablentz, CDU-Mitglieder der ersten Stunde, daran, Bundeskanzler und-regierung sowie Parteifreunde daran zu erinnern, daß pauschale Vorwürfe der Sache nicht nutzen.
Konrad Adenauer Junior erzählt in den Rhöndorfer Gesprächen die Anekdote, daß sein Vater zum 80. Geburtstag am 5. Juni 1956 erwartete, von der Industrie eine Zeitung geschenkt zu bekommen, die ihm persönlich und der CDU zur Verfügung stehen sollte.
Mit Beginn des ARD-Gemeinschafts-Fernsehprogramm im November 1954 ließ Adenauer kontinuierlich einzelne Sendungen, darunter auch Unterhaltung wie "Was bin ich?" auf politische Tendenzen untersuchen.
Adenauer glaubte, der beeindruckende CDU-Sieg bei der Bundestagswahl 1957 sei gegen und nicht mit der Presse gewonnen worden, allerdings habe sich die CDU-nahe Presse größer als ursprünglich angenommen erwiesen. Mit der großen Mehrheit der Stimmen im Bundestag hielt es Adenauer für möglich, ein zweites, dem Bund unterstelltes Programm zu beschließen.
Rechtslage
Der Parlamentarische Rat hatte den Ländern die Kulturhoheit zugesprochen. Adenauer sagte hierzu, er habe sich damals dafür eingesetzt, weil ein CDU-Sieg auf Bundesebene nicht als sicher galt, in einigen Ländern aber schon. So konnte man die Schulen zumindest in den CDU-regierten Ländern nach den eigenen Vorstellungen gestalten. Die Kulturhoheit auch auf den Rundfunk zu beziehen, sei aber nicht die Intention dieser Gesetzgebung gewesen. So versuchte man es mit folgender Argumentation: Für die Rundfunksender ist die Deutsche Bundespost und somit der Bund zuständig, infolgedessen kann sie auch über die Fernsehanstalten befinden. Ein Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht ist dabei in Kauf zu nehmen.
frühe Überlegungen für ein privaten Rundfunk
- Schon 1952 gab es Überlegungen der Wirtschaft, ein privates Radioprogramm einzurichten, um Werbung zu verbreiten – damals noch auf Mittel- und Langwelle. Der Bundesregierung wollte man dabei Sendezeit für Informationsprogramme zur Verfügung stellen.
- Einige Zeitungsverlage dachten sogar schon 1949 an einen TV-Sender im süddeutschen Raum, die hohen Kosten beließen es aber bei den Gedanken dazu.
- 1953 sollte die "Funkwirtschaftliche Interessenvereinigung" den Grundstein für eine eigene Anstalt legen, sie wurde aber dann doch nicht gegründet.
- 1955 ist eine gemeinsame Studienkomission der Presse mit dem BDI nicht zustande gekommen.
Anfänge
1956 schloßen sich in der Studienkommision für Funk- und Fernsehwerbung e. V. Verleger, Werbetreibende und die Industrie zusammen. Die Industrie erschien dabei in Gestalt des BDI und dem Markenverband e. V., der Spitzenorganisation von ca. 400 Hersteller bekannter Markenware. Man erhoffte sich im beginnenden Wirtschaftswunder mehr Umsatz durch Werbung und verfolgte sonst kein anderes Ziel. Fernsehwerbung kam in Deutschland gerade erst auf, als erstes begann der Bayerischer Rundfunk am 3. November 1956 damit, aber nur im begrenzten Umfang werktags im Vorabendprogramm - eine Einschränkung die für die öffentlich-rechtlichen Sender noch heute gilt.
Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger in dem Verein teilten sich in zwei Gruppen auf: Die großen Verleger hatten ein langfristiges Interesse und dabei vor allem ein Lokalfernsehen vor Augen. Die kleineren Verleger befürchteten in Zukunft Anzeigenkunden zu verlieren und machten nur notgedrungen mit.
zweites ARD-Programm
Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten Ende 1956 zwei Versuchssender für die neuen UHF-Frequenzen im Betrieb und planten, mit einer zweiten Senderkette ein zweites Programm auszustrahlen. Dabei setzten sie realistische drei Jahre Planungszeit an, so daß ein Sendestart nicht vor 1960 erfolgen sollte. Die erste Aufgabe der Studienkommision war es nun, eine Frequenzzuteilung der Deutschen Bundespost unbedingt zu verhindern und deswegen rechtzeitig eine Frequenzzuteilung zu beantragen. Später zeigten Untersuchungen der Bundespost, daß ein drittes Fernsehprogramm möglich ist, was zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht feststand.
Gutachten
Die Studienkommission ließ zunächst Gutachten erstellen, bevor sich sich an die Gründung einer Fernsehgesellschaft wagte. Zentrale Bedeutung hat dabei jenes von Gerhard Eckert. Eckert wurde 1936 am Institut für Zeitungswissenschaften promoviert, 1941 hatte er sich dann mit dem Thema "Rundfunk als Führungsmittel" habilitiert. Anschließend arbeitete beim Soldatensender Belgrad. Nach dem Krieg konnte er nicht mehr Fuß fassen, die Universitäten wiesen ihn ab und ihm blieb nur noch, als freier Autor für Hörzu, Spiegel und andere Magazine schreiben.
Das Eckert-Gutachten ging von 500 DM für eine Minute Programm aus, was gegenüber 300 DM für die öffentlich-rechtlichen Sender höher lag, da aus der weniger sicheren Anstellung höhere Gehälter resultierten. Bei 33 h Programm in der Woche ergaben sich 51,5 Mio DM Betriebskosten. Dem sollten 3 h 18 min Werbung gegenüber stehen, die bei voller Belegung mit 4.000 bis 16.000 DM ungefähr 70 % der Sätze des Bayerischen Rundfunks bringen sollte. So wäre im 4. Jahr eine positive Belanz möglich. Eckert erwähnt aber weder die – nicht unbeträchtlichen – Leitungskosten an die Bundespost, noch irgendwelche Anlaufkosten.
Darüber hinaus gab es nochmal optimistischere Gutachten, wobei man rückblickend davon ausgehen kann, daß die FFG nach der Kalkulation dieser Gutachten schon an den Programm gescheitert wäre.
Vorbereitungen
Aufgrund der Gutachten beschloß man die Gründung einer Fernsehanstalt und reichte 1957 einen Antrag auf Frequenzzuteilung bei der Deutschen Bundespost ein. Am 30. Juli 1958 beauftragte das Bundeskabinett den Postminister mit den technischen Vorbereitungen für den Aufbau einer zweiten Sendekette und am 14. Januar 1959 billigte es dann diese Planungen. Zur Kostenübernahme hieß es dabei, daß "auf Rechnung dessen beschafft werden sollte, dem die Programmgestaltung nach der kommenden Programmregelung übertragen wird."
Am 5. Dezember 1958 kam es zur Gründung der Freies Fernseh Gesellschaft m. b. H., wobei Adenauer und der BDI die Aufsichtsratsmitglieder bestimmten. Die Leitung der Sendeanstalt sollte auf Wunsch Adenauers den Mainzer Universitätsprofessor Karl Holzamer übernehmen, dem stimmte der Aufsichtsrat aber nicht zu.
Das Kabinett gab der FFG im Dezember 1959 den Auftag, binnen eines Jahres ein Fernsehprogramm herzustellen, wozu der Bund – vor der Öffentlichkeit geheim gehalten – zunächst 20 Mio DM finanzielle Sicherheit bereitstellte. Um die Bundesländer von Klagen abzuhalten, erfand man eilens die Deutschland-Fernsehen GmbH als Halter der Sendelizenz.
Am 3. August 1960 kaufte man für 650.000 DM ein 171.900 m² großes Gelände in Eschborn, um dort das Studio einzurichten. (siehe ZDF)
Programmplanung
Es gelang, für den Sender auch bekannte Mitarbeiter zu binden, darunter Elmar Gunsch als Sprecher und Redakteur des Vormittagsprogramms, Karl Senne für die Redaktion des Sportmagazins und Joachim Kaiser von der Süddeutschen Zeitung. Gerhard Löwenthal wollte Europa-Koresspondent in Brüssel sein. Drehbuchautoren zu gewinnen erwies sich als weit schwieriger, Heinrich Böll und Martin Walser zeigten kein Interesse, ein Manuskript von Wolfgang Hildesheimer lehnte man ab.
Von herausragender Bedeutung war Peter von Zahn, der sich mit $ 6.000 pro Film unterbezahlt fühlte und so für eine umfangreiche Mitarbeit gewonnen werden konnte. Da sein Vertrag mit dem NWRV noch bis zum 31. März 1961 lief, sollte er solange nicht im Bild zu sehen sein, danach wenigstens einmal je Film. Um überhaupt einen Vertag abschließen zu können, gründete von Zahn die "Documentary Programs Inc." in Washington (D.C.), aus der die Windrose-Filmproduktion hervorging. Es handelte sich dabei um eine privat organisiertes Auslandsreportage-Netz. Dieses sollte für 1 h Film pro Woche 7,2 Mio DM für 1961 erhalten, bestehend aus zwei 30minütige Serien: "Diplomatenpaß" entstand in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt, "Die Reporter der Windrose berichten" als Fortsetzung der "Bilder aus der neuen Welt". Die kostengünstige Produktion funktionierte dabei nur mit einer perfekten Organisation, bei der Aufnahmen von einem Drehort für verschiedene Filme Verwendung fanden.
Professor Heinz Haber war bereit, für 6.500 DM anstatt 5.000 DM je Sendung vom NWRV zur FFG zu wechseln und sieben 45minütige Wissenschaftssendungen zu konzipieren, was aber nicht mehr zustande kam.
Es sollte ein 25minütiges Frühstücksfernsehen geben, daß von 6 h bis 7.30 h dreimal hintereinander ausgestahlt werden sollte, unterbrochen durch aktuelle Nachrichten. Mit dem Argument "lange Programme werden wir uns erst in drei oder vier Jahren leisten können" sah man auch für das Abendprogramm ein 30minütiges Raster vor, wobei man alle eigenen Produktionen magnetisch aufzeichnete und 16 mm-Filme von Fremdfirmen produzieren ließ. Abendnachrichten sollte es von 19.30 h bis 19.57 h geben und dann noch einmal von 22.00 h bis 22.12 h, ihr Titel: "Weltschau".
Verträge mit CBS (Vertretung Zürch) und NBC International (London) brachten je zwei 27minütige Reihen, mit der CBS schloß man überdies ein Kooperationsvertrag, kurz darauf sogar ein Beratungsvertrag für Programmkonzeption- und produktion.
Deutscher Fernsehdienst GmbH
Um sich mit den Nachrichtensendungen nicht zu übernehmen, gründete man dafür die Deutscher Fernsehdienst GmbH, an der sich die FFG mit 51 % beteiligte, die Deutsche Wochenschau und die Internationale Fernsehagentur GmbH (IFAG) in Wiesbaden mit je 12 %, Tellux-Film und die Evangelische Kirche mit je 10 % sowie der Verleger Marx als Vertreter der Juden mit 5 %. An der IFAG war die Bundesregierung mit 51 % beteiligt. Zu einem Eintrag in das Handelsregister ist es nicht mehr gekommen.
Fersehverkaufs- und Werbegemeinschaft mbH
Um die von CDU-Kreisen und den Kirchen geforderte strikte Trennung von Programm und Werbung einhalten zu können, verlagerte man die Werbung in eine Tochtergesellschaft, deren Anteile die FFG zu 99 % hielt. So sollten die Werbekunden kein Einfluß auf das Programm nehmen können. Auch diese Gesellschaft konnte nicht mehr eingetragen werden.
vorab erstellte Programme
Der geplante (und durch die einstweilige Verfügung nicht zustande gekommene) Sendestart 1. Januar 1963 erwies sich als derart knapp bemessen, daß es rückblickend fraglich erscheint, ob man länger als vier Wochen durchgehalten hätte. Im Studio Eschborn konnte man nicht vorab üben, da es erst Anfang 1961 fertiggestellt werden konnte. Es gab ungefähr 40 h aktuelle und dokumentarische Berichte, einige Filmrechte und geprobte Liveshows. Bei vielem enttäuschte den Programmbeirat die mangelhafte Qualität und besondere Heiterheit erzeugte der häufige Zusatz "Nähere Einzelheiten erfahren sie aus der Tagespresse" in der Weltschau, zu welchem die Zeitungsverleger drängten. Man produziere noch bis zum Frühjahr weiter, wobei doch noch nenneswerte brauchbare Produktionen entstanden.
Liquidation
Das Verbot der Deutschland-Fernsehen GmbH durch das Bundesverfassungsgericht fiel in einem Wahljahr, weswegen Adenauer ein besonders Interesse an möglichst keinen Verlusten hatte. So bat er - ein für ihn vollkommen ungewöhnliches Verhalten - von seinem Urlaubsort aus die Ministerpräsidenten der Länder, das vorproduzierte Material der FFG für den neuen Sender zu übernehmen. DIe Liquidation zog sich noch bis zum 14. Juli 1961 hin, wobei das ZDF 330 h Programm für 10 Mio DM übernahm, ein Übertragungswagen für 809.000 DM an den Sender Freies Berlin ging und dort Live-Bilder vom Mauerbau ermöglichte, die sonst mangels Kapaziät nicht möglich gewesen wären. Die schon entstandenen 37 Filme der Windrose zeigte der WDR mit großem Erfolg. Schließlich blieben 35 Mio DM Schulden übrig, für die der Bund aufkommen mußte.
Literatur
- Rüdiger Steinmetz, Freis Fernsehen - Das erste privat-kommerzielle Fernsehprogramm in Deutschland, UVK-Medien, 1996 ISBN 3-89669-152-X
- Karl Günther von Hase, Konrad Adenauer und die Presse, Rhöndorfer Gesprächer der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus, Band 9, 1988
