Freiheiten der Luft

Die Freiheiten der Luft sind von der ICAO erstellte Regeln. Diese Freiheiten sind internationales Verkehrsrecht. Diese Rechte werden in bilateralen Abkommen wechselseitig gewährt.

Es gibt insgesamt 8 Freiheiten:

  1. die Fluggesellschaft kann vom Heimatstaat das Land B überfliegen um bei C zu landen (Überflugsrecht)
  2. zusätzlich eine technische Zwischenlandung (z.B. zum Tanken)
  3. Beförderung von Passagieren oder Post (z.B. LH fliegt Frankfurt-Warschau)
  4. Post oder Passagiere aufnehmen (z.B. LH fliegt Warschau-Frankfurt)
  5. die Fluggesellschaft vom Heimatstaat befördert Passagiere nach Land B, kann dort Passagiere aufnehmen und diese nach Land C zu bringen. Passagiere von Land C aufnehmen in Land B entladen und dort Passagiere wieder aufnehmen und zum Heimatstaat bringen (z.B. LH fliegt Frankfurt-Warschau-Kairo und dann Kairo-Warschau-Frankfurt)
  6. befördern von Passagieren und Post zwischen Land B und C mit Zwischenlandung in ihrem Heimatstaat (z.B. LH fliegt Warschau-Frankfurt-Kairo)
  7. befördern zwischen zwei fremden Staaten ohne einen stop in ihrem Heimatstaat (z.B. LH fliegt Dubai-Kairo)
  8. Kabotage erlaubt einer Fluggesellschaft innerhalb eines fremden Staates die Beförderung (z.B. LH fliegt Los Angeles-New York)

See also: Freiheiten der Luft, Fluggesellschaft, International Civil Aviation Organisation, Kabotage, Lufthansa, Passagier, Post, Bilaterales Abkommen