Freikirche
Eine Freikirche ist eine vom Staat unabhängige christliche Kirche. Sie ist gewöhnlich als Freiwilligkeitskirche organisiert und erwartet in der Regel eine persönliche Entscheidung für die Mitgliedschaft im religionsmündigen Alter. Dies hat sie zwar mit zahlreichen kleinen Gemeinden und Religionsgemeinschaften gemeinsam, zum Wesensmerkmal einer Freikirche gehört jedoch auch, dass sie keinen Absolutheitsanspruch erhebt, sich deshalb dem interkonfessionellen Gespräch nicht verschließt und auf verschiedenen Ebenen (zum Beispiel Evangelische Allianz, Vereinigung Evangelischer Freikirchen, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen sucht.
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Geschichtlicher Überblick
Der Kirchenbegriff der Reformation
Die Reformation übernahm ihren Staats- und Kirchenbegriff als Erbe aus der Antike und dem Mittelalter; sie kannte deshalb nur den einen Kirchentyp - das Staatskirchentum. Dieser beruhte auf der Einheitlichkeit der Weltanschauung, die nur eine absolute, das Leben der Herrscher und aller Untertanen umfassende und zur Einheit verbindende religiöse Wahrheit kannte. Es war für dieses Verständnis folgerichtig, dass Staat und Kirche sich verbanden, um alle Staatsangehörigen in dieser absoluten Wahrheit zu erziehen -- auch wenn es in der Praxis häufig Konflikte zwischen Staat und Kirche gab. Aber grundsätzlich andere religiöse Überzeugungen, welche etwa zur Abtrennung von der Staatskirche geführt hätten, konnten weder vom Staat noch von der Kirche geduldet werden. Zwar hat die Reformation diesen Grundkonsens in gewisser Weise aufgeweicht, indem sie neben der bisherigen alleinseligmachenden Kirche eine andere Kirchengemeinschaft begründete. In dieser Kirche - so die Auffassung der Reformatoren - war die religiöse Wahrheit von menschlich-geschichtlichen Zusätzen befreit und trat deshalb reiner und ursprünglicher in Erscheinung als in der althergebrachten. Dennoch blieb für die Reformation der Grundsatz, dass in einem Staat nur eine Kirche bestehen kann, bestehen und führte schließlich zu dem bekannten Kompromiss cuius regio, ejus religio des Augsburger Religionsfriedens von 1555, der dann im Westfälischen Frieden (1648) für die folgenden Jahrhunderte sanktioniert worden ist. Das Staatskirchentum wurde von der Reformation sogar noch gesteigert, indem anstelle des alten Nebeneinanders von weltlicher und geistlicher Obrigkeit die Unterstellung der Kirche unter den Staat trat. Das Prinzip des Staatskirchentums ist im europäischen Raum erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts allmählich durchbrochen worden - bedingt durch den Wandel des Staatsbegriffs und der Demokratisierung der Gesellschaft.
Die freikirchliche Alternative
Insofern waren die Freikirchen, deren tiefste Wurzeln vorreformatorisch (zum Beispiel: Waldenser) sind, eine avantgardistische Bewegung. Ihre Motivation war natürlich keine politische; die freikirchlichen Bewegungen orientierten sich an der Gemeinde des Neuen Testaments, einer Gemeinschaft der Gläubigen, die "Gott mehr gehorchen wollte als den Menschen" und "dem Kaiser" nur das zu geben bereit war, was ihm aufgrund der Bibel zustand. Diese Auffassungen brachten die die jungen freikirchlichen Bewegungen natürlich in einen starken Gegensatz zum Staat und seiner Kirche. Viele Freikirchler - man denke zum Beispiel an die Täufer und ersten Baptisten bezahlten ihre Überzeugungen mit Verfolgung und dem Märtyrertod. Amerika und Russland wurden für viele Freikirchler des 17. und 18. Jahrhunderts zu einer neuen Heimat, in der sie gemäß ihrer Glaubensüberzeugungen leben konnten. Während ihnen im zaristischen und orthodoxen Russland nur sehr eingeschränkte Religionsfreiheit gewährt wurde, erlebten sie Amerika als das "Land der unbegrenzten Möglichkeiten". Hier wirkten sie maßgeblich am Aufbau der jungen Staaten mit. So entwarf der Baptist Roger Williams um 1643 eine Verfassung für Rhode Island, in der zum ersten Mal in der Geschichte die völlige Trennung von Staat und Kirche verankert war. Diese Verfassung wurde später zur Grundlage der Verfassung der Vereinigten Staaten. Erst im 19. Jahrhundert kehrte die freikirchliche Bewegung nach Kontinentaleuropa zurück. Einer der Pioniere dieser Bewegung war Johann Gerhard Oncken, der 1834 in Hamburg die erste deutsche Baptistengemeinde begründete, die in der Folgezeit zur Keimzelle der meisten europäischen Baptistenkirchen wurde.
Freikirchliche Bewegungen im Überblick
Die Waldenser entstanden im 12. Jahrhundert aus einer Laienbewegung in Frankreich und Norditalien. Die historischen Wurzeln der Mennoniten liegen im teilweise radikalen Täufertum des 16. Jahrhunderts, welches durch sein Ausbrechen aus den etablierten Kirchen heftige Reaktionen und Verfolgungen auslöste.
In England und Schottland kam es im 17. Jahrhundert zu betont calvinistisch-reformierten Abspaltungen von der anglikanischen Kirche (Puritaner) aus denen sich Presbyterianer, Kongregationalisten und Baptisten entwickelten. 1843 spaltete sich die Free Church of Scotland von der ebenfalls calvinistisch-reformierten Church of Scotland ab. Ebenfalls in England bildeten sich unter George Fox die Quäker.
Im deutschen Sprachraum sind missionarische Gemeindegründungen aus dem Pietismus hervorgegangen, so die Herrnhuter Brüdergemeine unter Nikolaus Graf von Zinzendorf.
Im 18. Jahrhundert wurde in England von John Wesley der Methodismus in England als weit reichende Reformbewegung innerhalb der anglikanischen Kirche gegründet, die zuerst in den USA und im 19. Jahrhundert auch in England eine selbständige Kirche wurde.
Quasi als eine Spätfolge der revolutionären angelsächsischen Freikirchen-Bewegung zu Anfang des 19. Jahrhunderts und der damit einhergehenden Zersplitterung in mehrere baptistische Gruppen entstanden zuerst in Großbritannien und später auch in Deutschland die ersten so genannten Brüdergemeinden (nach ihrem Begründer John Nelson Darby auch Darbysten genannt).
In dem Bestreben, soziales Handeln und missionarische Dienste als Ausdruck christlicher Überzeugung zusammen zu bringen, wurde schließlich die Heilsarmee gegründet. Ihre Wurzeln liegen im Methodismus.
Im 19. Jahrhundert entstanden die Altlutheraner und Altreformierten als konservative Abspaltungen der Staatskirchen. Sie verstehen sich jedoch nicht als Freikirchen im eigentlichen Sinne und arbeiten deshalb auch nicht in der freikirchlichen Vereinigung mit.
Definition
Man unterscheidet drei freikirchliche Grundtypen:
- die "prinzipiellen" Freikirchen. Darunter versteht man solche Freikirchen, für die sowohl die Trennung von Kirche und Staat als auch die freiwillige Mitgliedschaft zu den Grundsätzen ihrer Ekklesiologie gehören. Zu diesem Typ gehören zum Beispiel die Baptisten und die Mennoniten.
- Kirchen, die sich aufgrund eines "Bekenntnisnotstandes" von einer bestehenden Staatskirche getrennt und sich - der Not gehorchend - als Freikirche organisiert haben. Zu dieser Gruppe gehört zum Beispiel die Selbständig evangelisch-lutherische Kirche, die sich von der Evangelischen Kirche Preußens trennte als dieser staatlicherseits ein uniertes Bekenntnis verordnet wurde.
- Freikirchen, die sich aus innerkirchlichen Erneuerungsbewegungen (Pietismus, Gemeinschaftsbewegung, Methodismus) gebildet haben. Hierher gehören unter anderen die Herrnhuter Brüdergemeine, die Evangelische Gesellschaft, die Stadtmission und die Heilsarmee.
Freikirchen heute
Viele von Einwanderern gegründete Länder wie die USA oder Kanada kennen keine Staatskirchen. Dort haben alle Kirchen (einschließlich der Katholiken) den Status einer Freikirche, ebenso in vielen afrikanischen Ländern.
Viele Freikirchen, die im deutschen Sprachraum zahlenmäßig nicht von Bedeutung sind (Methodisten, Baptisten, Pfingstgemeinden), haben weltweit mehr Mitglieder als zum Beispiel die Lutheraner.
Die Freikirchen arbeiten zusammen auf der Ebene der Vereinigung evangelischer Freikirchen (VEF). Sie gehören zu den Mitgründern der Evangelischen Allianz, einem Zusammenschluss evangelikaler Christen aus Landes- und Freikirchen (siehe Deutsche Evangelische Allianz).
Die wichtigsten Freikirchen im deutschen Sprachraum
(in alphabetischer Reihenfolge)
- Brüderbewegung = Christliche Versammlung; Untergruppe: Freier Brüderkreis
- Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden Baptisten BEFG
- Bund Freier evangelischer Gemeinden BFeG
- Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden BFP
- Evangelisch-Altreformierte Kirche
- Evangelisch-methodistische Kirche EmK
- Freikirchlicher Bund der Gemeinde Gottes
- Gemeinden Christi
- Gemeinde Gottes
- Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten STA
- Heilsarmee
- Herrnhuter Brüdergemeine
- Jesus Freaks
- Kirche des Nazareners
- Mennoniten
- Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden
- Religiöse Gesellschaft der Freunde
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche SELK
- Vereinigung Apostolischer Gemeinden
Viele Freikirchen haben sich der Vereinigung Evangelischer Freikirchen als Voll- bzw. Gastmitglieder angeschlossen. In der Schweiz lautet der Name dieses Zusammenschlusses Verband Evangelischer Freikirchen. Daneben gibt es zahlreiche freie unabhängige Gemeinden, die keinem Bund angehören.
Ablehnung der Kirchensteuer
Ein Kritikpunkt an der evangelischen und katholischen Kirche im deutschsprachigen Raum ist deren Finanzierung über die vom Staat eingezogene Kirchensteuer. Freikirchliche Gemeinden fordern eine strikte Trennung von Kirche und Staat und lehnen den Einzug von Kirchensteuern durch staatliche Organe ab. Sie finanzieren sich aus Beiträgen und Spenden und erwarten in der Regel von ihren Mitgliedern den so genannten "Biblischen Zehnten" (10 % ihres persönlichen Einkommens). Sofern die Gemeinden nicht durch ehrenamtliche Laienpastoren betreut werden, werden die Pastoren von der Gemeinde oder der Kirche finanziert.
Literatur
- Wolfgang E. Heinrichs, Freikirchen - eine moderne Kirchenform. Entstehung und Entwicklung von fünf Freikirchen im Wuppertal, Brunnen Verlag: Gießen 1989 (2. Aufl. 1990).
Siehe auch
- Portal Religion/Freikirchen
- Freikirchen in Ostfriesland
- Wikipedia:WikiReader/Freikirchen
Weblinks
- Was ist eine Kirche
- Vereinigung Evangelischer Freikirchen in Deutschland
- Verband Evangelischer Freikirchen in der Schweiz
