Freischärler

Freischärler sind eine paramilitärische Formation aus Freiwilligen, welche unter der Regentschaft einzelner oder politischer Gruppen, auf eigene Verantwortung in das Kriegsgeschehen meist aus dem Hinterhalt mit eingreifen. Sie sind Nichtkombattanten und unterliegen deswegen nicht dem Humanitären Völkerrecht.

Zur Bekämpfung von Freischärlern und bei Gefangennahme sind deren Gegner deshalb nur an eigenes Strafrecht oder Kriegsrecht, nicht aber an Völkerrecht gebunden.

Historisches Beispiel ist etwa die Hinrichtung der Offiziere der Freischar von Ferdinand von Schill 1809.

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</div> Kategorie:Völkerrecht Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht) Kategorie:Kriegs- und Gefechtsführung

See also: Freischärler, Ferdinand von Schill, Humanitäres Völkerrecht, Kombattant, Kriegsrecht, Paramilitär, Strafrecht, Völkerrecht