Fruchtsaftgetränk
Ein Fruchtsaftgetränk ist ein mit gezuckertem Wasser verdünnter Fruchtsaft. Ein Fruchtsaftgetränk ist ein Getränk zur menschlichen Ernährung, ein Lebensmittel.
Die Zusammensetzung von Fruchtsaftgetränken ist gesetzlich geregelt. Sie haben einen Fruchtanteil von mindestens 30 % Fruchtsaft bei Kernobst oder Trauben, von mindestens 6 % bei Zitrusfrüchten und von mindestens 10 % bei anderen Früchten. Die restlichen Zutaten sind Zuckerwasser und weitere Lebensmittelzusatzstoffe.
Saft und Nektar
Neben dem Fruchtsaftgetränk existieren im Lebensmittelrecht der reine
- Fruchtsaft (Fruchtgehalt 100 %)
und der gegenüber dem Fruchtsaftgetränk immer noch "hochwertigere" (weil weniger stark verdünnte)
- Fruchtnektar (Mindestfruchtgehalt je nach Fruchtart 25 - 50 %)
Im Handel werden Saft und Nektar im allgemeinen teurer als das entsprechende Fruchtsaftgetränk angeboten. Dem Verbraucher werden jedoch kaum Informationen geboten, die ihm die Qualitätsunterschiede zwischen den Getränken klarmachen.
