Führerschein
thumb|250px|neuer deutscher Führerschein
(Vorder- und Rückseite)
Vorderseite
1. Nachname
2. Vorname
3. Geb. Datum und Ort
4a. Ausstellungsdatum
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Klassen
Rückseite
9. Klasse(n)
10. Ausstellungsdatum
11. gültig bis
12. Beschränkungen/Schlüsselzahlen
thumbnail|250px|Alter deutscher Führerschein.
Der Führerschein ist die Urkunde, mit der die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Deutschland) oder einer Lenkberechtigung (Österreich) dokumentiert wird und nachgewiesen werden kann. In der Schweiz wird zwischen Erlaubnis und Dokument nicht unterschieden, beides nennt sich Führerausweis (umgangsspr. "Fahrausweis").
In außereuropäischen Länderen wird oft ein Internationaler Führerschein benötigt, dieser enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen, und ist nur in Kombination mit diesem gültig. Er kann bei der gleichen Stelle, Gemeinde oder Landratsamt, wie der normale Führerschein beantragt werden, um ihn zu beantragen benötigt man allerdings einen EU-Führerschein (keinen Rosafarbenen).
Umgangssprachlich werden Führerschein und entsprechende Erlaubnis oft gleichgesetzt.
Im Rahmen der Besitzstandswahrung behalten Führerscheine, welche einen weiteren Umfang (z.B. zulässiges Gesamtgewicht des zu fahrenden Zuges, vor dem 1. April 1980 war die Erlaubnis zum Führen von Leichtkrafträdern Teil der PKW-Führerscheinklasse) an Fahrerlaubnissen haben, ihre Gültigkeit, auch wenn neue gesetzliche Regelungen den Umfang der Fahrerlaubnisse für Neuerwerber des Führerscheines enger fassen. Es ist daher bei der Neuausstellung eines Führerscheines (z.B. Umstellung auf EU-Führerschein, Ersatz bei Verlust) auf den richtigen Umfang der Fahrerlaubnisse zu achten, damit keine rechtlichen Nachteile entstehen.
Geschichte des Führerscheines in Deutschland
Der Verband der Technischen Überwachungsvereine hat am Dienstag den 23. November 2004 das Jubiläum "100 Jahre Führerschein" gefeiert. Eigentlich war es aber das Jubiläum der Fahrerlaubnis mit Prüfung der Tauglichkeit durch Überwachungsvereine. "Seit 1904 ist der Führerschein in Deutschland ein Erfolgsmodell", sagte der VdTÜV-Vorsitzende Hans-Nicolaus Rindfleisch in Berlin.
Den "Lappen", wie der Führerschein besonders in seiner im wahrsten Sinne des Wortes grauen Vorzeit genannt wurde, gibt es aber schon viel länger. Zwar durfte das erste Auto genau wie Pferdefuhrwerke ohne Erlaubnis bewegt werden - aber nur zwei Jahre lang, von 1886 bis 1888.
Danach bedurfte es einer Fahrerlaubnis. Die erste "Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen" wurde Carl Benz, dem Erfinder des Automobils, ausgestellt. Zu einer Zeit, als die Zahl der Verkehrsteilnehmer und -regeln noch recht übersichtlich war, glich die Teilnahme an einer Unterrichtung über die Grundzüge des Autofahrens einem Grundkurs in Mechanik. Deshalb war es auch Sache der Hersteller, das Dokument auszufertigen.
1903 - zwei Jahre später als in Österreich - erließ Preußen eine Verordnung, in der eine Ausbildung mit Prüfung verlangt wurde. Prüfer sollten die in der Zertifizierung gefährlicher Maschinen "erfahrenen" Ingenieure des "Dampfkessel-Überwachungsvereins" sein, die sich bislang um die Sicherheit stationärer Kessel (für Dampfloks waren die Eisenbahnen selbst zuständig) etwa bei Brauereien, Acetylenanlagen oder Fahrstühlen gekümmert hatten.
Im folgenden Jahr ereignete sich dann der Grund für den TÜV zum Feiern: In Aschaffenburg öffnete die erste private Fahrschule ihre Pforten. Die erste Fahrprüfung wurde im preußischen Bezirk Hannover abgelegt. Einem ordnungsgemäßen Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf öffentlichen Wegen stand nichts mehr im Wege.
1910 wurden Führerscheinklassen eingeführt. Zunächst gab es vier: Klasse eins für Krafträder, Klasse zwei für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die Klassen 3a und 3b teilten sich die Kraftwagen bis 2,5 Tonnen und bis beziehungsweise über zehn PS. Damals wurden auch die Ausbildungsdauer und das Mindestalter mit 18 Jahren festgelegt. Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis sowie ein Foto waren unabdingbare Voraussetzungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis.
Während der Nazizeit durfte in bestimmten Bereichen auch das NSKK (Nationalsozialistische Kraftfahrerkorps) Fahrerlaubnisse erteilen. Als es nach 1945 verboten wurde, kehrte man zur alten Regelung zurück, die erst nach der Wende geändert wurde, indem - wie bei den Fahrzeugen - die DEKRA für die neuen Bundesländer ermächtigt wurde, Führerscheinbewerber zu prüfen.
Die Führerscheinklassen hielten sich lange, abgesehen von Modernisierungen und Erweiterungen für leichtere Krafträder. So wurde die 10-PS-Grenze abgeschafft und das zulässige Gesamtgewicht in der Klasse drei auf 7,5 Tonnen hochgesetzt, was in der Nachkriegszeit einen Absatzschub bei 7,49-Tonnern bewirkte. 1999 trat die heute gültige, EU-weit einheitliche Einteilung nach Buchstaben in bis zu 15 Klassen in Kraft. Nur für Pferdefuhrwerke ist bis heute keine besondere Fahrerlaubnis notwendig, solange nicht gewerbsmäßig Personen transportiert werden.
Die Zeit des "Lappens" ist auch vorbei: Präsentieren altgediente Verkehrsteilnehmer heute fast stolz ihren grauen Führerschein, in den die Daten teils mit der Hand eingetragen wurden, so liefert die Bundesdruckerei in Berlin heute vollständig personalisierte High-Tech-Dokumente an die bundesweit rund 650 Führerscheinstellen aus.
Umstritten ist zurzeit die 18-Jahre-Schranke: Einige Länder haben die Initiative für "Begleitetes Fahren", auch "Führerschein mit 17" genannt, ergriffen. Da sind aber Details noch offen, besonders was Haftungsfragen angeht. Der TÜV-Verband will außerdem die theoretische Prüfung voll digitalisieren, weil sich am PC mit Computer-Animationen das Verkehrsgeschehen realistischer simulieren lasse als mit Fragebögen aus Papier. Computer-Kids wissen das schon lange. Allerdings geht es in ihren Simulationen bislang nicht in erster Linie darum, sich an die Verkehrsregeln zu halten.
Es gibt aber auch welche, und nicht wenige, die kommen ganz ohne Führerschein aus: Bis zu 100.000 Autofahrer mit gefälschten Führerscheinen bedrohen nach Ansicht von Fahrlehrern die Sicherheit auf deutschen Straßen. "Es sind diejenigen, die mit massiven Alkohol- und Drogenproblemen jeden Preis zahlen, um an einen Führerschein zu kommen", sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Gerhard von Bressensdorf, bei einer Feier zum 100-jährigen Bestehen des Führerscheins. Dokumentenhandel gebe es vor allem in Tschechien und Polen.
Ab dem 1. Februar 2005 können Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr aufgrund einer EU-Regelung die neue Führerscheinklasse "S" (für Leichtmobile) erwerben.
Bei der Bundeswehr existieren eigene Führerscheine mit zusätzlichen militärischen Klassen, siehe Dienstführerschein der Bundeswehr. Bei einigen Behörden sind spezielle Dienstführerscheine zum Führen von Dienstfahrzeugen vorgeschrieben.
In der Schifffahrt ist das Äquivalent hierzu das Befähigungszeugnis (Patent); in der Luftfahrt der Luftfahrerschein.
Im Eisenbahnverkehr gibt es den Triebfahrzeugführerschein
Weblinks
- bmvbw.de - Offizieller Vergleich Alter und Neuer Fahrerlaubnisklassen und das neue Führerscheinrecht vom Bundesministrerium Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen.
- bundesdruckerei.de - Sicherheitsmerkmale des EU-Kartenführerscheins.
- NullFehler.com - Kostenloses Online-Lernsystem für die Führerscheinprüfung.
- stadt-koeln.de - Internationaler Führerschein.
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