Fundstellennachweis

Ein Fundstellennachweis ist ein Verzeichnis von Rechtsnormen, in dem für jede Norm angegeben ist, an welcher Stelle sie amtlich verkündet wurde. Gewöhnlich sind auch Änderungen der Normen mit den Informationen zu deren Verkündung verzeichnet. Außer der Bezeichnung "Fundstellennachweis" sind auch "Gültigkeitsverzeichnis" oder "Fortführungsnachweis" als Titel solcher Publikationen üblich.

Für das deutsche Bundesrecht gibt das Bundesministerium der Justiz jährlich zum Stichtag 30. Dezember zwei Fundstellennachweise heraus. Der Fundstellennachweis A listet das innerstaatliche Bundesrecht auf, während der Fundstellennachweis B die völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands verzeichnet.

See also: Fundstellennachweis, Bundesministerium der Justiz, Bundesrecht (Deutschland), Rechtsnorm, Verzeichnis