Fusionsvertrag

Ein Fusionsvertrag ist ein Vertragswerk, welches das Zusammenwachsen zweier oder mehrerer Betriebe, Institutionen oder Staaten regelt.


Der Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften („Fusionsvertrag“) wurde am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet und ist am 1. Juli 1967 in Kraft getreten. Durch Artikel 9 Absatz 1 des Vertrags von Amsterdam wurde der Vertrag aufgehoben, wobei wesentliche Elemente der zuvor gültigen Bestimmungen durch Übernahme in das konsolidierte Vertragswerk beibehalten wurden.

Der Fusionsvertrag führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates der damals drei Europäischen Gemeinschaften.

Weblinks

See also: Fusionsvertrag, 1. Juli, 1965, 1967, 8. April, Europäische Gemeinschaften, Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union, Vertrag von Amsterdam