Fußgängerweg

Ein Fußgängerweg, kurz Fußweg bzw. Gehweg (nach StVO), auch Bürgersteig, Trottoir (Schweiz, Österreich) oder Gehsteig, ist der Teil der Straße, der den Fußgängern vorbehalten ist oder sein sollte. Gehwege sind Bewegungsraum für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer. Die Nutzbarkeit des Bewegungsfreiraumes ist durch Mehrfachnutzungen eingeschränkt. Die Mobilität von Fußgängern und behinderten Menschen kann dadurch beeintächtigt werden.

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Fußgängerweg in Mögeldorf, Stadtteil von Nürnberg, 2004-09-12

Während der dem Fahrzeugverkehr dienende Teil der Straße, die Fahrbahn, in Deutschland meist nur monofunktionale Aufgaben zu erfüllen hat, sind dem Fußgängerweg im Laufe seiner Geschichte, neben der Bereitstellung von Bewegungsfläche für Fußgänger, zahlreiche weitere Funktionen zugewachsen. In der Bauleitplanung (Stadtplanung) rechtlich zur "Verkehrsfläche" zählend werden diese Sondernutzungen meist nicht zu ungunsten der Kraftfahrzeugverkehrsfläche verortet, sondern innerhalb des Bewegungsraumes für Fußgänger und Rollstuhlfahrer untergebracht:

Keine nennenswerte Rolle spielt der Gehsteig in Deutschland dagegen heute als Aufenthaltsort oder Spielbereich für Kinder.

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