Fußgängerweg
Ein Fußgängerweg, kurz Fußweg bzw. Gehweg (nach StVO), auch Bürgersteig, Trottoir (Schweiz, Österreich) oder Gehsteig, ist der Teil der Straße, der den Fußgängern vorbehalten ist oder sein sollte. Gehwege sind Bewegungsraum für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer. Die Nutzbarkeit des Bewegungsfreiraumes ist durch Mehrfachnutzungen eingeschränkt. Die Mobilität von Fußgängern und behinderten Menschen kann dadurch beeintächtigt werden.
Während der dem Fahrzeugverkehr dienende Teil der Straße, die Fahrbahn, in Deutschland meist nur monofunktionale Aufgaben zu erfüllen hat, sind dem Fußgängerweg im Laufe seiner Geschichte, neben der Bereitstellung von Bewegungsfläche für Fußgänger, zahlreiche weitere Funktionen zugewachsen. In der Bauleitplanung (Stadtplanung) rechtlich zur "Verkehrsfläche" zählend werden diese Sondernutzungen meist nicht zu ungunsten der Kraftfahrzeugverkehrsfläche verortet, sondern innerhalb des Bewegungsraumes für Fußgänger und Rollstuhlfahrer untergebracht:
- Kfz-Verkehrsfläche bei Grundstückszufahrten
- Aufstellfläche für Verkehrsschilder (meist des Kfz-Verkehrs)
- Aufstellfläche für Parkautomaten des Kfz-Verkehrs
- Aufstellfläche für die Straßenbeleuchtung
- Standort für Absperrungen und Geländer, um Fußgänger am Betreten der Fahrbahn zu hindern
- Standort für Stadtgrün (Bäume).
- Standort für Bauwerke aller Größen und Materialien der technischen Infrastruktur (Gas, Wasser, Elektro, Telekommunikation, Fernwärme)
- Stellfläche für Baugerüste und zeitweiser Lagerort für Baustoffe aller Art.
- Parkfläche für Fahrräder
- unter Umständen Parkfläche für Kfz
- zeitweiser Lagerort für Sperrmüll
- Aufstellfläche für Müllbehälter aller Art und Größen
- Erweiterungsfläche für gastronomische Betriebe bei entsprechenden Außentemperaturen
- zusätzliche Verkaufsfläche für Betriebe des Einzelhandels
- Standort für Bauwerke des ÖPNV (Wartehäuschen)
- Aufstellfläche für Bauwerke der Außenwerbung
- Verkehrsfläche für Fahrradfahrer im Kleinkindalter und Ältere.
- Verkehrsfläche für Sportgeräte, die nicht im Straßenverkehr bewegt werden dürfen.
- Auslauffläche für Hunde aller Größen und Rassen.
- Ablagerfläche für Hundekot.
Keine nennenswerte Rolle spielt der Gehsteig in Deutschland dagegen heute als Aufenthaltsort oder Spielbereich für Kinder.
