Garantie
Eine Garantie (v. frz.: garantie, v. altfränk. weren gewährleisten, sicherstellen) ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall.
Im Bereich des Handels ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Der wichtigste Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
- Garantie: ein (bestimmter) Sachmangel tritt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes auf
- Gewährleistung: ein Sachmangel lag bei Gefahrenübergang (i. a. bei der Übergabe) vor
Beispiele sind:
- Befristetes Rückgaberecht bei Unzufriedenheit mit dem Produkt ("Zufriedenheitsgarantie"), in manchen Fällen auch ohne Angabe von Gründen
- "Preisgarantie" (Rücknahme, wenn die Konkurrenz nachweisbar billiger ist)
- "3 Jahre Garantie" (manchmal besonders schwammig, weil keiner verrät, was diese eigentlich wirklich umfasst; vielfach aber ziemlich konkret, z. B. "Für alle Monitore bietet der Hersteller drei Jahre Garantie-Austausch-Service inkl. Bildröhre bzw. Panel und Backlight, das heißt, defekte Monitore werden werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden gegen ein gleichwertiges Gerät ausgetauscht." Grundlage ist dabei ein technischer Defekt, Fehlbedienungen oder darauf beruhende Defekte fallen nicht darunter.)
- "5 Jahre Reparaturgarantie" (Kann auch Reparatur auf Kosten des Kunden bedeuten)
- "20 Jahre Nachkaufgarantie für Ersatzteile"
- "Vor-Ort-Garantie" (Händler oder ein beauftragter Dienstleister kommt zum Aufstellungsort der Ware, um dort zu reparieren, Ersatzware wird vor Ort geliefert)
- "Bring-in-Garantie" (Ware muss für Reparatur zum Hersteller/Händler gebracht werden; Ersatzware muss beim Hersteller/Händler abgeholt werden, häufig auch Rücksendung auf Kosten von Hersteller/Händler)
Weblinks
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Kategorie:Schuldrecht
