Gebiet
Als ein Gebiet bezeichnet man:
- eine räumlich (meist) zusammenhängende Fläche oder ein Areal der Erdoberfläche,
- das sich auch in die 3.Dimension erstrecken kann (z.B. Zone tiefen Luftdrucks);
- ein Staatsgebiet oder der Wirkungsbereich einer Gebietskörperschaft
- die Übersetzung von Oblast, einer Verwaltungseinheit in Russland und der Ukraine;
- eine regionale Begrenzung beim Vertrieb bzw. Verkauf (Gebiets-Repräsentanz).
- Eine Eingrenzung innerhalb eines größeren Faches oder zusammenhängender Themen
- das Arbeitsgebiet eines Experten (z.B. "Fachmann auf wirtschaftlichem Gebiet") - siehe auch Ressort.
- In der Topologie eine offene, zusammenhängende Teilmenge eines topologischen Raumes,
- siehe dazu auch Komplexe Teilmengen und Funktionentheorie.
Herkunft und Geschichte
Die heutige Bedeutung des Begriffes Gebiet leitet sich vom Zeitwort "gebieten" ab, auf althochdeutsch gibiotan (biotan = bieten). Ein Gebiet war demnach der Bereich, über den sich die Befehlsgewalt, die erlassenen Gebote oder die Gerichtsbarkeit erstreckte.
Siehe auch:
- Exklave, Enklave, Landschaft, Region, Territorium
- Bezirk, Einzugsgebiet, Revier, Verwaltungsgliederung
- Fachmann, Gebieter, Gebietsanspruch, Sektor.
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