Geblütsrecht

Geblütsrecht ist das auf Grund der Verwandtschaft bestehende Recht oder Anrecht auf einen Gegenstand. In bezug auf das deutsche Königtum kann sich ein Geblütsrecht gegenüber dem Wahlgrundsatz nicht entscheidend durchsetzen. Dagegen steigert sich in den Ländern das Geblütsrecht sogar zum Erbrecht (Erbmonarchie).

See also: Geblütsrecht, Erbrecht, Königswahl