Gebrauchstauglichkeit

Gebrauchstauglichkeit bezeichnet die Eignung einer Sache oder eines Gutes in Bezug auf seinen Verwendungszweck. Diese Eignung beruht auf objektiv und nicht objektiv feststellbaren Gebrauchseigenschaften. Da die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit sich aus den Bedürfnissen ableitet, gibt es neben einer objektiven Beurteilung auch eine subjektive Beurteilung, die von Individuum zu Individuum sehr unterschiedlich ausfallen können.

Die Definition der Gebrauchstauglichkeit ist in DIN 55350-11, 1995-08, Nr. 4 geregelt. Demnach ist unter Gebrauchstauglichkeit die Eignung eines Gutes zu verstehen im Hinblick auf seinen bestimmungsgemäßen Verwendungszweck; diese Eignung beruht auf subjektiv und nicht objektiv feststellbaren Gebrauchseigenschaften. Die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit leitet sich aus individuellen Bedürfnissen ab.

Geläufiger ist allerdings die englische Übersetzung Usability und die Definition der ISO 9241 (dort spezialisiert auf Software), wonach die Gebrauchstauglichkeit sich aus Effektivität, Effizienz und Zufriedenstellung zusammensetzt. Siehe Benutzerfreundlichkeit für eine detailliertere Darstellung, weitere Verweise und Links.

Siehe auch

See also: Gebrauchstauglichkeit, Bedürfnis, Benutzerfreundlichkeit, DIN, ISO 13407, ISO 9241, Industrieanthropologie, Usability, Gebrauchseigenschaft