Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren, diese wird in Deutschland von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sichergestellt.

Inhaltsverzeichnis

Formen

Innere Sicherheit

Neben der Strafverfolgung ist die Gefahrenabwehr die originäre Aufgabe der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland. Während die Strafverfolgung darauf ausgerichtet ist, dass Verstösse gegen die Rechtsordnung sanktioniert werden, ist die Abwehr von Gefahren viel weiter gefasst. Neben der Polizei sind auch andere BOS - Behörden mit der Gefahrenabwehr betraut.

Im Gegensatz zur Strafverfolgung (Legalitätsprinzip) hat die Polizei bei der Gefahrenabwehr einen Ermessensspielraum.

Inhalt der Gefahrenabwehr ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.

Die sachliche Zuständigkeit der Polizei ergibt sich dabei aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für den Bundesgrenzschutz (BGS) ergibt sich die sachliche Zuständigkeit aus dem Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) (siehe: juris.de - BGSG).

Technische Sicherheit

Die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der Technischen Sicherheit umfasst alle Maßnahmen die zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgüter durch technische Fehlfunktionen. So ist ein Brand das technische Nichtvorhandensein von lebenswichtigen Voraussetzungen, wie dem ausgeglichenen Sauerstoffhaushalt oder der mit dem Leben vereinbaren Umgebungstemperatur zu sehen.
Die technische Sicherheit wird von in Deutschland von kommunalen Behörden wie den Feuerwehren oder Bundesbehörden wie dem THW und privaten Hilfsorganisationen im Katastrophen- und Zivilschutz sichergestellt.

Abgrenzung

Zwar hat ein System kollektiver Sicherheit auch eine Gefahrenabwehr im wörtlichen Sinne zum Ziel, jedoch umgreift der Begriff Gefahrenabwehr nicht eine solche Sicherheit zwischen Staaten. Auch wird das Wort Gefahrenabwehr nicht auf individuelle oder wirtschaftliche Sicherheit angewendet.

See also: Gefahrenabwehr, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Bundesgrenzschutz, Bundesland (Deutschland), Ermessen, Feuerwehr, Gefahr, Gefährdung, Gewährleistung, Hilfsorganisation