Gehobener Dienst
Der gehobene Dienst ist eine Laufbahn im Beamtentum. Grundvoraussetzung für den Einstieg in den gehobenen Dienst ist die Fachhochschulreife. Die Ausbildung erfolgt meist im Rahmen eines Studiums an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Mit dem Abschluss wird in der Regel ein akademischer Grad, beispielsweise "Diplom-Verwaltungswirt (FH)" in verschiedenen Fachrichtungen, "Diplom-Finanzwirt (FH)" in verschiedenen Fachrichtungen "Diplom-Rechtspfleger (FH)", in Baden-Württemberg auch "Württembergischer Bezirksnotar" (nur von der Landesnotarakademie) verliehen.
Auch Studiengänge der Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre sind teilweise möglich.
Es ist geplant, die Studiengänge nach dem Bologna-System auf die Abschlüsse Bachelor und Master neu auszurichten. Der bisherige Diplomstudiengang würde dann zum Abschluss als "Bachelor of Public Administration" führen.
Dem gehobenen Dienst sind die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 des Bundesbesoldungsgesetzes zugeordnet.
- A 9 Inspektor
- A 10 Oberinspektor
- A 11 Amtmann/Amtfrau
- A 12 Amtsrat
- A 13 Oberamtsrat
Bezeichnung während der Ausbildung: Anwärter, entweder mit einem Zusatz zum Amt das nach der Ausbildung erreicht wird (z.B. Polizeikommissaranwärter, Regel in Baden-Württemberg und Hessen) oder mit einem Zusatz auf die Fachrichtung die eingeschlagen wurde (z.B. oder im gehobenen Zoll- und Steuerdienst: Finanzanwärter, mittlerer Zolldienst: Zollanwärter, mittlerer Steuerdienst: Steueranwärter, Regel beim Bund)
Die Aufgabenbereiche erstrecken sich von der Sachbearbeiterebene bis ins mittlere Management der Verwaltungen im Bund sowie in den Ländern und Gemeinden.
Siehe auch: Einfacher Dienst, Mittlerer Dienst, Höherer Dienst, Dienstgrade
