Gehör
Als Gehör bezeichnet man
- allgemein Beachtung, Zuhören, "Gehör verschaffen";
- eine Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann, siehe Auditive Wahrnehmung.
- in der Physiologie die Gesamtheit von Ohren, Hörnerv und Hörzentrum im Gehirn;
- in der Rechtssprache das Recht, angehört zu werden; siehe Rechtliches Gehör;
- in der Musik eine besondere musikalische Begabung; siehe absolutes Gehör und Tonhöhengedächtnis
| left|45px|Begriffsklärung | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit dem gleichen Wort bezeichneter Begriffe.
Die Einträge sollen sich auf eine stichwortartige Definition beschränken und pro Bedeutung sollte nur ein Artikel mit einem eindeutigen Namen verlinkt sein. Falls du von einem anderen Wikipedia-Artikel hierher gelangt bist, gehe bitte dorthin zurück und ändere den Verweis, dem du gefolgt bist, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste. |
