Gemeinschaftssteuer (Deutschland)
Gemeinschaftssteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund und Ländern gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftssteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die veranlagte Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer, der Zinsabschlag und die Umsatzsteuer. Auch die Gewerbesteuerumlage wird zu den Gemeinschaftssteuern gezählt.
Die Bundesanteile an den Gemeinschaftsteuern bilden die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes.
Siehe auch: Steuerverteilung
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</div> Kategorie: Steuerrecht
