Gendarmerie

Unter Gendarmerie (von französisch gens d'armes – „Männer unter Waffen“) versteht man einen polizeiähnlichen Wachkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Ursprünglich waren solche Gliederungen in der Regel Teil der Armee und so unterstehen die Gendarmerien vieler Ländern noch heute dem Verteidigungsministerium. Unter verschiedenen Bezeichnungen gibt es polizeiliche Gendarmeriekörper beispielsweise in


Beabsichtigt ist auch die Einrichtung einer European Gendarmerie Force (EGF) durch mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine Vereinbarung darüber wurde von Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und den Niederlanden am 17. September 2004 in Noordwijk unterzeichnet, die künftige Umsetzung ist aber noch ungewiss.


Früher bestanden Wachkörper mit diesem Namen auch in


Historisch gab es in Deutschland in verschiedenen Bundesstaaten ebenfalls Gendarmerien, die zumeist im 19. Jh. nach französischem Vorbild errichtet wurden. So war die Gendarmerie bspw. in Preußen und Bayern militärisch organisiert und unterstand dem Kriegsministerium. Faktisch waren die Gendarmen aber auch den Zivilpolizeibehörden und den Landräten unterstellt, denen sie unmittelbar zugeteilt waren. Noch heute hört man den Ausdruck Gendarm vereinzelt als umgangssprachliche Bezeichnung der Polizei, hauptsächlich in süddeutschen Dialekten. Auch in dem verbreiteten und bekannten Geländespiel Räuber und Gendarm ist der Begriff als Bezeichnung für die Fängerpartei noch präsent.

See also: Gendarmerie, 17. September, 1836, 19. Jahrhundert, 1917, 2001, 2004, Argentinien, Bayern, Belgien