Genehmigungsplanung
Die Genehmigungsplanung, auch Eingabeplanung genannt, ist ist ein Teil des Planungsablaufs bei Bauwerken. Sie beinhaltet alle Arbeiten mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung.
Ein derartiger Bauantrag - für ein Gebäude - besteht (in Deutschland) meist aus folgenden Teilen:
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- statistischer Erhebungsbogen
- Wärmeschutznachweis
- Standsicherheitsnachweis (Statik)
- amtlicher Lageplan, meist im Maßstab 1:500
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
- ggf. weiteren notwendige Nachweise und Angaben, die zur Erteilung der Genehmigung von der Baurechtsbehörde gefordert werden.
Genehmigungsplanungen dürfen in Deutschland nur von sogenannten Baueingabeberechtigten angefertigt werden. Diese sind in der jeweiligen Bauordnung definiert und üblicherweise Architekten, Bauingenieure oder sonstige bautechnisch qualifizierte Fachkräfte. Nach Erteilung der Baugenehmigung dient die Genehmigungsplanung als Grundlage für die Ausführungsplanung.
Grundlage für die Genehmigungsplanung ist ein vorhandener Entwurf. In der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gilt die Genehmigungsplanung als Leistungsphase 4.
