Generalstreik
Ein Generalstreik ist eine Streikaktion der gesamten Arbeiterschaft eines Landes oder einer Region. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts favorisierte die anwachsende internationale Arbeiterbewegung den Generalstreik für die Durchsetzung ökonomischer oder politischer Ziele.
Generalstreiks sind wegen ihrer umfassenden Unterbrechung des Alltags überaus wirksam. Unterschiedliche Bereiche des öffentlichen Lebens (Verkehr, Post, Be- und Entsorgung) kommen zum Erliegen. Meist können Arbeitswillige aufgrund einer gewerkschaftlichen Organisation am Streikbruch gehindert werden. Wenn der Generalstreik von den Gewerkschaften organisiert wird, setzt er ein hohes organisatorisches Niveau der Gewerkschaften voraus.
Häufig bilden schwerwiegende ökonomische Ungerechtigkeiten oder soziale Unruhen die auslösenden Motive für einen Generalstreik.
Ziel zahlreicher linker und sozialistischer Bewegungen war, durch eine organisierte Lähmung die "sanfte Revolution" des Landes durchzuführen. Wenn Staat und Verwaltung infolgedessen ausgeschaltet sind, wären die Arbeiter in der Lage, die Gesellschaft gemäß bestimmter radikaler Linien zu reorganisieren. Diese Philosophie wurde von den Industriearbeitern der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaften besonders im frühen 20. Jahrhundert bevorzugt.
In Deutschland wurde im März des Jahres 1920 als Reaktion auf den Kapp-Putsch erstmalig zu einem Generalstreik aufgerufen.
Der größte Generalstreik der neueren europäischen Geschichte - der erste wilde Generalstreik überhaupt - waren die Mai-Unruhen 1968 in Frankreich.
Zulässigkeit
In Deutschland ist diese Form des Streiks nicht zulässig. Siehe Tarifautonomie
Literatur
- Halfbrodt, Michael: Generalstreik, Achtstundentag und Erster Mai. Ein Kapitel aus der radikalen Arbeiterbewegung. Bielefeld: Ed. Blackbox, 1997.
siehe auch: Streik, Schweizer Generalstreik
