Generalunternehmer

Bei der Herstellung eines Bauwerkes sind in der Regel mehrere Unternehmer beteiligt. Der Bauherr kann einerseits die Unternehmer nebeneinander beauftragen. Eine andere Form ist der Vertrag mit einem Generalunternehmer (GU). Dieser verpflichtet sich gegenüber dem Bauherrn, sämtliche Leistungen für die Errichtung des Bauwerkes zu erbringen. Wie er seine Leistung erbringt, kann unterschiedlich sein:

Eine Variante ist, dass der Generalunternehmer nur die Koordinierung und Leitung des Bauvorhabens übernimmt. Für die Bauausführung schließt er Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Subunternehmern ab. In dieser Form wird der Generalunternehmer auch als Generalübernehmer bezeichnet.

Eine andere Variante ist, dass der Generalunternehmer neben der Koordinierung und Leitung des Bauvorhabens auch selbst Bauleistungen ausführt. Die restlichen Bauleistungen delegiert er an Subunternehmer weiter.


Im Gegensatz zum Alleinunternehmer hat der Generalunternehmer mit dem Bauherrn vereinbart, dass er die Bauausführung weiter delegieren darf. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalutnernehmer gegenüber dem Bauherrn zu den Bauleistungen weiterhin verpflichtet ist.

See also: Generalunternehmer, Bauherr, Bauwerk, Alleinunternehmer, Generalübernehmer, Subunternehmer