Generalversammlung
Die Generalversammlung ist ein Organ von privaten wie öffentlich-rechtlichen Vereinigungen.
So ist sie zum Beispiel das höchste Organ der eingetragenen Genossenschaft, in einigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den juristischen Personen (Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft, Stiftung und Verein) nach Schweizer Recht. Sie kann z.B. aus allen Mitgliedern (bzw. denen, die der Einladung folgen) bestehen oder aus von den Mitgliedern gewählten Vertretern (Vertreterversammlung).
In der eingetragenen Genossenschaft nach Deutschem Recht besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern und führt die Geschäfte und der Aufsichtsrat aus mindetens drei Mitgliedern und überwacht den Vorstand.
Siehe auch: Hauptversammlung
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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