Generationenvertrag
Der Generationenvertrag bezeichnet einen gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der Rentenversicherung sichern soll: Die gegenwärtig Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation (Umlageverfahren). Das System der gesetzlichen Rentenversicherung wurde im Jahr 1889 erstmalig im deutschen Reich eingeführt, um die Alterssicherung der Industriearbeiter zu gewährleisten. Zunächst handelte es sich um ein System der Ansparung der Rentenbeiträge die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Rentenkonten zu entrichten waren. Dieses System der Kapitaldeckung wurde insbesondere durch die Weltwirtschaftskrise und die beiden Weltkriege zerstört, so dass unter Konrad Adenauer 1957 das heutige Umlageverfahren eingeführt wurde.
Neben den Einzahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird das System heute auch durch Bundeszuschüsse getragen. Diese dienen zunächst dem Ausgleich von Zeiten ohne Beitragszahlung der Rentenberechtigten (Kriegsdienst, Kindererziehungszeiten). Sie sollen auch die Rentenversicherungsbeiträge begrenzen, die ansteigen würden. Hauptursache der Probleme des Umlageverfahrens sind heute die hohe Arbeitslosigkeit und das Sinken der Lohnquote am Volkseinkommen. Ob in Zukunft auch die demografische Entwicklung das Verhältnis von Einzahlungen zu Rentnern so verändert, dass der Generationenvertrag bedroht ist, ist umstritten. Bei steigender Produktivität können auch weniger arbeitende Menschen die Alterssicherung tragen; ob dies gewünscht wird, ist eine politische Frage.
Der Generationenvertrag darf aber nicht nur so verstanden werden, dass die arbeitende Bevölkerrungsschicht die Renten erwirtschaften muss. Ebenso ist es vorher die Pflicht der Rentner Kinder groß zu ziehen, die schließlich ihre Rente erwirtschaften können. Insofern wird oft von einem zweiseitigen Generationenvertrag gesprochen.
Die Reserven der gesetzlichen Rentenversicherung (verwaltet von der BfA und den Landesversicherungsanstalten) betragen ein Monatsbudget und werden als Schwankungsreserve bezeichnet. Die liquiden Mittel sind jedoch derart knapp, dass die Schwankungsreserve beispielsweise im Monat September 2004 nur bei 16% der monatlichen Mittel lag.
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