Genfer Konvention

Die Genfer Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Minderung der menschlichen Leiden bei bewaffneten Konflikten und Kriegen.

Sie wurde vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz ausgearbeitet und 1864 auf einer diplomatischen Konferenz in der Stadt Genf von zwölf Regierungen unterschrieben ("Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde"). 1907 wurde die zweite Genfer Konvention ("Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See") und 1929 die dritte Genfer Konvention ("Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen") unterschrieben. Im Jahr 1949 nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurde das vierte Genfer Abkommen ("Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten") unterzeichnet und 1977 um die Zusatzprotokolle I und II erweitert.

Heute sind nahezu alle Staaten der Erde Vertragspartner der Genfer Konventionen. Trotzdem bleibt es manchmal schwierig, die Rechte der geschützten Personen durchzusetzen (z.B. Internierungslager der USA für angebliche ungesetzliche Kombattanten aus den Reihen der Taliban und der Al-Qaida auf Kuba (Guantanamo Bay). Diese Aufgabe nimmt das Internationale Kommitee vom Roten Kreuz zusammen mit der Staatengemeinschaft wahr.

Depositarstaat der Genfer Abkommen ist die Schweiz, in der das IKRK von Henry Dunant gegründet wurde.

Siehe auch: Kombattant

Weblinks

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See also: Genfer Konvention, 1864, 1907, 1929, 1949, 1977, Bewaffneter Konflikt, Genf (Stadt), Genfer Abkommen