Gerichtsverhandlung

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Unter einer Gerichtsverhandlung versteht man die zur Entscheidungsfindung vorgenommene mündliche Erörterung eines Sachverhalts vor Gericht.

Im deutschen Strafverfahren heißt die Gerichtsverhandlung Hauptverhandlung. Im Zivilprozess spricht man von mündlicher Verhandlung.

Die Verhandlung vor Gericht ist in der Regel öffentlich.

Siehe auch: Portal Verhandlung und Verkauf

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