Gerichtsvollzieher

Die Aufgabe des Gerichtsvollziehers (veraltet: Sequester, Exekutor) ist es, richterliche Urteile und andere Vollstreckungstitel gegebenenfalls zwangsweise zu vollstrecken.

Die konkreten Aufgaben bestehen vornehmlich in der Durchsetzung der Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Ist das nicht möglich, kann der Gerichtsvollzieher die Beschlagnahme von beweglichen Vermögensgegenständen, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck vornehmen (Pfändung). Auch kann ein Gerichtsvollzieher eine Wohnung zwangsweise räumen, Gegenstände austauschen und Dokumente amtlich zustellen. Mit Einverständnis des Gläubigers kann er mit dem Schuldner auch einen Ratenplan aufstellen und die Ratenzahlungen überwachen.

Früher kennzeichnete der Gerichtvollzieher beschlagnahmte Gegenstände, indem er ein Pfandsiegel mit aufgedruckten Staatssiegel (in Preußen: Adler), den sogenannten Kuckuck, aufklebte. Diese Pfandmarken sind auch heute noch gebräuchlich, tragen aber nicht mehr das Staatssiegel sondern nur noch die Bezeichnung "Pfandsiegel" und den Namen der pfändenden Behörde. Das unberechtigte Entfernen ist als Siegelbruch strafbar, gem. § 136 II StGB.

Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter mit einem zugewiesenen Dienstbezirk. Er gehört zu den Organen der Rechtspflege. Als Beamter gehört er dem mittleren Dienst an und erhält sein Gehalt durch das jeweilige Bundesland. Zusätzlich steht ihm ein Teil der eingenommenen Gebühren zu. Da er aufgrund eines Titels handelt, besteht ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen ihm und dem Gläubiger der Forderung. Er handelt hoheitlich als Amtswalter. Rechtsgrundlage der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher sind die Gerichtsvollzieherverordnung des jeweiligen Bundeslandes und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher. Hinsichtlich seiner Tätigkeiten sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung einschlägig. Zur Durchsetzung seiner Befugnisse kann er unmittelbaren Zwang bis hin zur Zwangsräumung und Verhaftung gegen die Schuldner einsetzen, dabei kann er sich im Wege der Amtshife der Polizei bedienen.

siehe auch Vollziehungsbeamter

Exekutor

In Österreich gilt auch heute noch die amtliche Berufsbezeichnung Exekutor, wörtlich "Vollstrecker"; eine überkommene Amtsbezeichnung, die im übrigen deutschen Sprachraum einen stark antiquierten oder landschaftlich geprägten Klang hat. Analog zur Berufsbezeichnung nennt man die Durchführung einer Zwangsvollstreckung Exekution, wobei die dabei leicht assoziierte Konnotation von Hinrichtung vielleicht auch erklärt, warum heute die fremdwortliche Bezeichnung Exekutor (mit der Ausnahme Österreich) nicht mehr gebräuchlich ist.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Gerichtsvollzieher, Beamter, Beschlagnahme, Deutscher Sprachraum, Exekution, Gläubiger, Hinrichtung, Konnotation, Kuckuck (Recht)