Grenznutzen

Der Grenznutzen ist ein Begriff aus der Volkswirtschaftslehre. Als Grenznutzen wird der Nutzen bezeichnet, den der Konsum der nächsten zusätzlichen (marginalen) Einheit eines Gutes stiftet.

Formal ist der Grenznutzen eines Konsumgutes i die erste Ableitung der Nutzenfunktion (U) nach der Konsummenge dieses Konsumgutes (Ci): \left.\partial U \right/ \partial C_i

Das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen (1. Gossensches Gesetz) besagt, dass jede weitere Einheit eines Gutes einen geringeren zusätzlichen Nutzen als die vorangegangenen Einheiten bringt. Ist der Grenznutzen gleich null, so ist die Sättigung erreicht.

Ein abnehmender Grenznutzen bedeutet, dass die Nutzenfunktion konkav und daher die zweite Ableitung der Nutzenfunktion (U) nach der Konsummenge dieses Konsumgutes (Ci) negativ ist: \left. \partial^2 U \right/ {\partial C_i}^2 = \left. \partial \left( \left. \partial U \right/ \partial C_i \right) \right/ \partial C_i < 0

An einem Beispiel aus der wirklichen Welt erläutert heißt Grenznutzen soviel wie: Wenn ich ein Glas Wein trinke, fühle ich mich sehr viel besser als vorher. Mein Grenznutzen ist im hohen positiven Bereich; mein Gesamtnutzen (U) ebenfalls.

Wenn ich ein weiteres Glas Wein trinke, fühle ich mich noch besser, als nach dem ersten, allerdings ist mein Gewinn an Wohlbefinden nicht so hoch, wie beim Sprung von kein Wein auf ein Glas. Mein Grenznutzen ist gesunken, allerdings immer noch positiv; mein Gesamtnutzen ist gestiegen.

Trinke ich ein drittes Glas, zeigt sich keine weitere Wirkung mehr. Mein Grenznutzen ist nun 0, mein Gesamtnutzen unverändert positiv

Trinke ich ein viertes Glas, wird mir langsam übel. Mein Grenznutzen ist nun negativ, mein Gesamtnutzen nimmt ab.

Trinke ich noch weiter, muss ich mich übergeben. Mein Grenznutzen ist weiterhin negativ, mein Gesamtnutzen nun ebenfalls.

Für viele Ergebnisse der modernen mikroökonomischen Theorie des Haushalts wird die einschränkende Annahme eines abnehmenden Grenznutzens nicht benötigt.

siehe auch: Gesetz von der Minderung des Grenznutzens

See also: Grenznutzen, Ableitung, Erstes gossensches Gesetz, Gesetz von der Minderung des Grenznutzens, Gut (ökonomisch), Nutzenfunktion, Sättigung, Volkswirtschaftslehre