Geschäftsbesorgungsvertrag

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag (§§ 611 und 631 BGB), durch den sich der Beauftragte zur entgeltlichen Besorgung eines ihm von dem Auftraggeber übertragenen Geschäfts verpflichtet (§ 675 BGB).

See also: Geschäftsbesorgungsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag