Geschoss (Architektur)

Der Begriff Geschoss (in Österreich Geschoß, langer Vokal) kennzeichnet einen Raumbereich, der ein Gebäude horizontal gliedert. Die Geschosse werden entsprechend ihrer Höhenlage unterschiedlich benannt. Die Benennung orientiert sich am Erdgeschoss (EG), das zumeist die Hauptzugangsebene des Gebäudes ausmacht und auf Geländeniveau aufbaut. Bei zweigeschossigen Gebäuden liegt über dem Erdgeschoss mindestens ein Obergeschoss (OG). Es wird erstes Obergeschoss (OG 1) genannt, wenn darüber ein zweites, oder weitere Obergeschosse folgen. Ausgebaute Räume, die in Höhe über die Dachtraufe hinaus reichen, befiden sich im Dachgeschoss (DG). In Abhängigkeit von der Dachkonstruktion sind aber auch die Begriffe Mansardengeschoss oder Kehlbalkengeschoss anwendbar. Auch für Dachgeschosse gilt die von unten nach oben fortlaufende numerische Zählung, wenn mehrere übereinander bestehen. Unterhalb des Erdgeschosses befinden sich Kellergeschoss (KG) oder Untergeschoss (UG). Bei erforderlicher Numerierung wird von oben nach unten gezählt. Unterschiede zwischen beiden Begriffen ergeben sich aus der Nutzung. Keller dienen untergeordneten Zwecken und sind entsprechend einfach ausgebildet. Bei anderer Nutzung und entsprechendem Ausbau findet der Begriff Untergeschoss Anwendung (z.B. in Warenhäusern). Innerhalb eines Geschosses zusätzlich eingefügte Raumebenen werden als Zwischengeschoss bezeichnet, sofern sie nur einen Teil deren Grundfläche ausmachen. Die Geschosszahl, die in Bebauungsplänen vorgegeben sein kann, berücksichtigt nur die so genannten Normalgeschosse (Erd- und Obergeschosse). Das Niveau eines Geschosses, die absolute Höhe über einem definierten Nullpunkt (meist im Erdgeschoss), kann in der Höhe differieren. Dann besitzt das Geschoss keine einheitliche Geschosshöhe, die von Oberkante Bodenplatte bzw. Rohdecke bis Oberkante der darüberliegenden Geschossdecke zu messen ist.

Im allgemeinen Sprachgebrauch gelten Stockwerk oder Stock und auch Etage als Synonyme für Geschoss. Ebenso wie Paterre, Souterrain, Mezzanin gehören sie nicht zu den üblichen Fachbegriffen der Architekten oder Bauingenieure, es sei denn sie befassen sich mit historischen Bauten. Die dem Geschossbau adäquaten Konstruktionseinheiten werden beim traditionellen Fachwerkbau Stockwerke genannt.

Eine möglicherweise aus Wien stammende Bezeichnung ist der Mezzanin, der so genannte Halbstock, der dort aus baurechtlichen Gründen eingeführt wurde. In den USA sind Mezzanin-Geschosse in Hotels, Messe- und Konferenzgebäuden sehr verbreitet und werden auch so bezeichnet.

Die Mezzanin, ein von dem italienischen Wort mezzo (halb) abgeleiteter Begriff, ist ein niedriges Geschoss, innerhalb eines Gebäudes mit sonst deutliche größeren Geschosshöhen. Typischerweise zeigt die Fassadengliederung durch deutlich unterschiedlich hohe Fensterreihen die Lage des niedrigen Geschosses an (oft über den Erdgeschossfenstern oder auch unterhalb von Dachtraufe oder Attika). Davon ausgehend nannte man solche Fenster ebenfalls Mezzanin und verwandte Begriffen wie Halbstock, Halbstockwerk oder Zwischenstock und Halbfenster zur Differenzierung. Auch die Bedeutung von Souterrain ist indifferent und fand zunächst Anwendung für ein Geschoss mit Hauswirtschafträumen unterhalb das Parterre mit seinen repräsentativen Räumen. Sie lagen, erreichbar über Freitreppe oder Auffahrt, bei aufwendigeren Gebäuden deutlich höher als das Wort Parterre aussagt. Die Wirtschaftsebene darunter, im Souterrain, wurde ebenfalls höher positioniert und somit ebenerdig zugänglich. Auf bürgerlichen Bauten übertragen ging aus dem Parterre ein sogenanntes Hochpaterre hervor und über einem mehr oder weniger unter dem Niveau der Straße liegendem Geschoss, dem Souterrain, z.T. mit Verkaufsräumen und Wohnungen. Insofern ist es nicht mit Kellergeschoss gleichzusetzen, sondern, in Abhängigkeit von der Fassadengestaltung, unter Umständen als Sockelgeschoss.

Synonyme sind auch Stockwerk oder Etage (v. franz.: étage, aus mittellat.: stagium Standort von stare, stehen). Wobei diese Begriffe - kombiniert mit einer Zahl - nur Geschosse oberhalb des Erdgeschosses (des Parterre) bezeichnen.

right|thumbnail|200px|Illustration von Stockwerken Die einzelnen Geschosse werden je nach Höhenlage speziell benannt:

Die Geschosse werden ab dem ersten über dem Erdgeschoss liegenden Geschoss nummeriert. Das Haus in der Abbildung besitzt also umgangssprachlich nur ein Erstes Obergeschoss, obwohl es zwei Geschosse und ein Dachgeschoss besitzt. Die Numerierung beginnt unten, oberhalb des Erdgeschosses und endet oben, unterhalb des Dachgeschosses.

Abweichende Normen in der Nummerierung

Die Norm der Durchnummerierung von Stockwerken unterscheidet sich von Region zu Region. Im englischen Sprachraum wird zwischen der amerikanischen und der britischen Norm unterschieden. So ist nach der amerikanischen Norm mit "first floor" das "Erdgeschoss" gemeint, nach der britischen Norm jedoch das "1. Obergeschoss". Laut Gedächtnis des Autors dieses Absatzes herrscht auch in den Niederlanden und in Russland die amerikanische Norm vor, was sich aber derzeit nicht mit Recherchen im Internet belegen lässt.

Auch in manchen Gegenden Deutschlands wurden bzw. werden die Stockwerke von Gebäuden amerikanisch durchnummeriert. Anstelle von "Erdgeschoss" heißt es dann "1. Stock", das "1. Obergeschoss" ist der "2. Stock" und so weiter. Derartiges wurde z.B. aus dem Raum Karlsruhe berichtet. Aber auch im Raum Berlin bzw. in der alten DDR war diese Art der Nummerierung sehr geläufig. Mit der Wende um 1990 muss im Berliner Raum die bisher in Westdeutschland übliche britische Norm Einzug gehalten haben, welche derzeit sukzessive die amerikanische Norm aus dem Sprachgebrauch verdrängt. In vielen zu DDR-Zeiten erbauten Hochhäusern herrscht auch heute noch (im Jahr 2005) in der Fahrstuhl-Bedienung die alte amerikanische Norm vor - ein "E" für "Erdgeschoss" gibt es dort nicht.

Siehe auch

See also: Geschoss (Architektur), Architekt, Attika, Bauingenieur, Baurecht, Dach, Dachboden, Dachgeschoss, Dachtraufe, Erdgeschoss