Geschossflächenzahl
Die Geschossflächenzahl (kurz GFZ) ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht (Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO), §20).
Sie gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf.
Zu beachten ist, dass die GFZ nicht aus der Brutto-Grundfläche (kurz BGF) gemäß DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau) berechnet werden darf, sondern nur aus den Flächen aller Vollgeschosse gemäß §20 BauNVO.
Beispiel: Bei einer GFZ von 0,8 dürfen sich auf einem Grundstück mit 1000 m² Fläche maximal 0,8 x 1000 = 800 m² Geschossfläche in den Vollgeschossen befinden.
Siehe auch: Geschossfläche, Grundflächenzahl, Grundfläche
