Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.

Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften; sie sind keine juristischen Personen und besitzen deshalb nach dem Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit, wenngleich sie in der Praxis - mit Ausnahme der Stillen Gesellschaft - von ihrem Mitgliederbestand unabhängige Träger von Rechten und Pflichten sind.

Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen.

Der eingetragene Verein (e. V.) ist ebenfalls eine eigenständige juristische Person, jedoch keine Kapitalgesellschaft.

Darüber hinaus gibt es Mischformen, die aus mehreren Gesellschaften (Kapital- und Personengesellschaften) zusammengesetzt sind.

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