Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.
- GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- PartG Partnerschaft
- OHG offene Handelsgesellschaft
- Partenreederei
- EWIV
- KG Kommanditgesellschaft
- Stille Gesellschaft
Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften; sie sind keine juristischen Personen und besitzen deshalb nach dem Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit, wenngleich sie in der Praxis - mit Ausnahme der Stillen Gesellschaft - von ihrem Mitgliederbestand unabhängige Träger von Rechten und Pflichten sind.
Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen.
- GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- AG Aktiengesellschaft
- KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
- SE Europäische Aktiengesellschaft
- eG eingetragene Genossenschaft
Der eingetragene Verein (e. V.) ist ebenfalls eine eigenständige juristische Person, jedoch keine Kapitalgesellschaft.
Darüber hinaus gibt es Mischformen, die aus mehreren Gesellschaften (Kapital- und Personengesellschaften) zusammengesetzt sind.
- GmbH & Co
- GmbH & Co KG
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