Erstes gossensches Gesetz

Das erste gossensche Gesetz (auch Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen) ist eines der gossenschen Gesetze (1854 nach Hermann Heinrich Gossen). Die Grundaussage des Gesetzes besagt, dass der Konsum eines Gutes mit zunehmender Menge einen immer geringeren Zusatznutzen stiftet. Man spricht hierbei von einer zunehmenden Sättigung.

Das erste gossensche Gesetz greift damit unter der Annahme kardinal messbaren Nutzens die für die meisten Aktivitäten als gültig erachtete Hypothese auf, dass die erste Aktivitätseinheit mehr Nutzen stiftet als die zweite, die zweite mehr als die dritte, die dritte mehr als die vierte und so weiter. Das Gesetz gilt für ein Gut, wenn die zweite partielle Ableitung der Nutzenfunktion nach diesem negativ ist. Paradebeispiel ist der Konsum von Nahrungsmitteln, bei denen typischerweise Sättigung eintritt (und in der Folge der Grenznutzen auch negativ werden kann). So stiftet der Genuss eines ersten Glas Wassers durch einen Durstigen einen sehr hohen Nutzen, wohingegen das Zweite bereits einen etwas geringeren und das Dritte wiederum etwas weniger Nutzen bringt.

Geschichte

Im Jahr 1854 veröffentlicht Hermann Heinrich Gossen (1810–1858) sein Werk "Entwickelung der Gesetze des menschlichen Verkehrs und der daraus fließenden Regeln für menschliches Handeln".

Darin finden sich die "Gossenschen Gesetze" als die "Gesetzmäßigkeiten der Bedürfnisbefriedigung". Das erste Gossensche Gesetz lautet: "Die Größe eines und desselben Genusses nimmt, wenn wir mit der Bereitung des Genusses ununterbrochen fortfahren, fortwährend ab, bis zuletzt Sättigung eintritt."

Bedeutung des Gesetzes

Das Gesetz vereinfacht die Berechnung von Haushaltsoptima und Nachfragefunktionen, ist aber in weiten Bereichen der mikroökonomischen Theorie verzichtbar. Eine Ausnahme bilden stochastische Modelle, in denen Wirtschaftssubjekte Entscheidungen treffen, deren Konsequenzen zufallsbehaftet sind. Mit der Annahme eines abnehmenden (zunehmenden) Grenznutzens des Geldes lässt sich dann risikoaverses (risikofreudiges) Verhalten modellieren, da der Nutzen eines sicheren Betrages A größer ist als der Nutzen des Spiels mit dem Einsatz A und den gleich wahrscheinlichen Auszahlungen null und 2 A.

Man beachte die Ähnlichkeit zu Johann Heinrich von Thünens Gesetz des sinkenden Grenzertrags.

Weblinks

Gossensches Gesetz, erstes

See also: Erstes gossensches Gesetz, 1854, Gesetz des sinkenden Grenzertrags, Gossensches Gesetz, Grenznutzen, Hermann Heinrich Gossen, Johann Heinrich von Thünen, Nutzen, Risikoaversion, Risikofreude