Gesetzesartikel

Unter einem Gesetzesartikel versteht man eine Einteilungseinheit eines Gesetzes. Üblicherweise werden Gesetze in Deutschland (und wohl auch in Österreich) in Paragraphen (§) unterteilt. Einige Gesetze haben aber statt dessen eine Unterteilung in Artikel. Wichtigstes Beispiel für ein Gesetz mit Artikelunterteilung ist das Grundgesetz. Aber auch einige andere Gesetze des einfachen Rechts folgen in Deutschland der Aufteilung in Artikeln, wie etwa das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), das Scheckgesetz (ScheckG) und das Wechselgesetz (WG). Im bayerischen Landesrecht gliedert man formelle Gesetze, das heißt Gesetze, die vom Landesgesetzgeber, dem Landtag, erlassen wurden, in Artikel, hingegen Rechtsvorschriften, die unterhalb des Gesetzes stehen (Rechtsverordnungen, Satzungen) in Paragraphen.

Nicht zu verwechseln sind Gesetze, deren einzelne Regelungen in Artikel untergliedert sind, mit den sogenannten Artikelgesetzen, in denen der Erlass oder die Änderung mehrerer anderer Gesetze zusammengefasst wird.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

</small>

</div>

See also: Gesetzesartikel, Artikelgesetz, Bayern, Deutschland, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Grundgesetz, Landesrecht, Landtag, Paragraph