Legislative

Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz; auch gesetzgebende Gewalt) ist in einer Demokratie eine der drei Gewalten neben Exekutive und Judikative. Sie ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative. In einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung steht die Legislative den Parlamenten zu. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).


Siehe auch: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union

See also: Legislative, Bundesrat (Deutschland), Bundesrat (Österreich), Bundesrepublik Deutschland, Bundestag, Demokratie, Direkte Demokratie, Europäisches Parlament, Exekutive, Gesetzgebung