Gesetzgebung

Die Gesetzgebung wird in einer Demokratie vom Parlament als legislativer Staatsgewalt im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt. Die dann beschlossenen Gesetze werden von der zuständigen Verwaltung ausgeführt (siehe Verwaltungskompetenz) und gegebenenfalls durch die Rechtsprechung kontrolliert.

Gesetzgebungskompetenz in Deutschland

Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht und die Fähigkeit, Gesetze zu erlassen. In Deutschland liegt die Gesetzgebungskompetenz in der Regel bei den Ländern (Art. 70 I GG), jedoch kann auch der Bund zuständig sein. Diese Kompetenz ist geregelt durch:

Zu beachten ist, dass nur kompetenzgerechtes Bundesrecht Landesrecht gem. Art. 31 GG bricht.

Desweiteren bestehen ungeschriebene Kompetenztitel des Bundes:

In Ausnahmesituationen können die Gesetze durch die Notstandsgesetzgebung verabschiedet werden.

Weblinks

Schaubild zur Gesetzgebung http://www.bundesregierung.de/dokumente/-,413.564893/PureHtml/dokument.htm

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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</div> Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht

See also: Gesetzgebung, Ausschließliche Gesetzgebung, Bundesebene (Deutschland), Bundesland (Deutschland), Demokratie, Gesetz, Gesetzgebungsverfahren, Grundgesetz, Konkurrierende Gesetzgebung