Gesinde

Bei dem Gesinde handelte es sich um besondere Dienstboten des Grund- bzw. Gutsherrn, denen sie gegenüber zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichtet waren.

Der Ursprung des Begriffes liegt im Althochdeutsch: "gisind" = Gefolgsmann, d. h. im eigentlichen Sinne "derjenige, der den gleichen Weg hat".

Man spricht zur Unterscheidung von dem unverheirateten Hausgesinde mit Lohn und Verpflegung und dem verheirateten Deputatgesinde mit Naturalentschädigung, einem zugewiesenem Landteil oder sogar eigener Wohnung.

Man unterschied zwischen Haus- und Hofgesinde, je nachdem ob häusliche oder landwirtschaftliche Dienste geleistet wurden. Hofgesinde hieß auch die Dienerschaft in hohen adligen Häusern. Das Gesindeverhältnis wurde durch einen Gesindevertrag begründet, der in der Regel mündlich abgeschlossen und durch Zahlung eines Handgeldes bekräftigt wurde. Der Vertrag verpflichtete den Dienstboten zu allen häuslichen Arbeiten, die von der Dienstherrschaft angeordnet wurden. Die Dienstherren sind verpflichtet, dem Dienstboten Lohn und Kost nach den Ortsgewohnheiten zu gewähren und ihm nur gesetzlich erlaubte und die Gesundheit nicht gefährdende Arbeiten abzuverlangen, sie auf keine Weise zu mißhandeln, ihnen im Dienst erlittenen Schaden zu vergüten, ebenso die Kosten für im Dienst zugezogene Krankheiten zu tragen. Im 19. Jahrhundert bestanden in den meisten deutschen Ländern und Städten spezielle Gesindeordnungen, die bestimmten, daß Gesindeleute Zeugnisbücher führen mußten, die bei der Polizei zu hinterlegen waren. In diese Gesindebücher trugen die Dienstherren den abgehenden Dienstboten ein Zeugnis ein.


siehe auch: Amme - Dageschalke - Gutsherrschaft - Grundherrschaft - Knecht - Magd - Dienstgesinde - Domestik - Dienerschaft - Hausofficiant

Literatur

Weblinks

See also: Gesinde, Althochdeutsche Sprache, Amme, Arbeitsentgelt, Dageschalke, Grundherr, Grundherrschaft, Knecht, Magd, Naturalie