Gesundheitspolitik

Unter Gesundheitspolitik versteht man einerseits den Politikbereich, der sich mit der Planung, Organisation, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitssystems beschäftigt und für dessen Funktionalität verantwortlich ist. Dazu gehören unter vielem anderen Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen, der Krankenhausträger, der Ärzte und Apotheker und der Pharmaindustrie und die Regelung in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen. Zuständig ist in Deutschland auf Bundesebene hauptsächlich das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Bundesländer haben eigene, allerdings im Umfang weitaus geringere Zuständigkeiten (z.B. Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes).

Zur Gesundheitspolitik gehört andererseits auch die Beeinflussung anderer gesundheitsrelevanter Politik- und Lebensbereiche wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Ernährung, Verkehr, Umwelt, Familie, Freizeit.

Die Ziele der Gesundheitspolitik sollten sein, dass Krankheiten und Unfälle durch Vorbeugung (Prävention) möglichst vermieden werden, dass jeder Bürger im Krankheitsfall unabhängig von seinem Einkommen und Vermögen die notwendige Gesundheitsversorgung erhält, dass diese Versorgung unter Achtung der menschlichen Würde und des Selbstbestimmungsrechts des Kranken in bestmöglicher Qualität und Effizienz erfolgt und dass das Personal im Gesundheitssektor gute Arbeitsbedingungen hat. Diese Ziele werden allerdings nicht wie in anderen Sozialsystemen durch den Staat direkt erfüllt, sondern sind ein Leistungsversprechen, das teilweise von privatwirtschaftlich organisierten Strukturen (z.B. privaten Krankenhäusern) erfüllt werden soll.

Da die Kosten des Gesundheitssystems nach Möglichkeit trotz des demographischen Wandels begrenzt werden sollten, gab es in diesem Bereich zahlreiche Reformen und Reformversuche (siehe: Gesundheitsreform). Der Trend geht dahin, die Kosten weniger wie bislang solidarisch auf alle (z.B. gesetzlich Versicherte und paritätisch die Arbeitgeber) zu verteilen, sondern dem Einzelnen nach individuellen Risiken unterschiedliche Kosten aufzubürden (sog. "Eigenverantwortung"). Durch die Entlastung insb. des Arbeitgeberanteils an der gesetzliche Krankenversicherung sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden.

Seit 1976 gibt es in Deutschland indirekte Transferleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung zu anderen sozialen Sicherungssystemen (Renten- und Arbeitslosenversicherung). Die hierdurch entstanden Beitragserhöhungen wurden unter dem Begriff der Kostenexplosion als politisches Mittel zu Leistungskürzungen benutzt und führten unter dem Schlagwort der "Reform" zu zahlreichen Veränderungen in der Struktur dieses Sozialsystems. Durch die Komplexität dieser Strukturveränderungen kam es in der Folge zu einem immer stärkeren Einfluß der Verwaltungen und damit zu einer wachsenden Formalisierung der Arbeitsabläufe.

Seit 2002 sind in Deutschland Modelle in der Diskussion, die die bisherige Dualität von gesetzlicher Krankenversicherung mit Kontraktionszwang und Familienmitversicherung sowie der Privaten Krankenversicherung, die ab einer bestimmten Einkommenshöhe (Beitragsbemessungsgrenze) Risiken nach individueller Bewertung (Alter, Vorerkrankungen, Geschlecht etc.) pro Person festlegt, ablösen. Hauptsächlich in der Debatte ist dabei ein Modell der Gesundheitsprämie und einer Bürgerversicherung in unterschiedlichen Ausgestaltungen.

Siehe auch

Gesundheitswesen Schweiz, Gesundheitsziel

Literatur

Weblinks

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See also: Gesundheitspolitik, Apotheker, Arzt, Beitragsbemessungsgrenze, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Bürgerversicherung, Demografie, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheitsprämie