Gesundheitsreform

Als Gesundheitsreformen werden in Deutschland Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezeichnet. Sie sind in der Regel mit Einschränkungen der Leistungen und/oder Erhöhung der Zuzahlungen verbunden.

Inhaltsverzeichnis

Die aktuelle Gesundheitsreform

Im Zuge der Umsetzung der Agenda 2010 einigten sich Regierung und Opposition im Sommer 2003 auf das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (abgekürzt GKV-Modernisierungsgesetz, GMG).

Veränderungen, die ab dem 1. Januar 2004 wirksam wurden, sind u. a. die Streichung des Entbindungs- und Sterbegelds, die Einführung einer sogenannten Praxisgebühr, eine umfassende Änderung bei Zuzahlungen und Fahrkostenerstattungen, die weitgehende Herausnahme der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente aus dem Leistungskatalog usw. Die gesetzlichen Krankenkassen können künftig z.B. Tarife mit Beitragsrückgewähr oder Selbstbehalten mit Beitragsminderung anbieten, ebenso verschiedene Bonusmodelle und private Zusatzversicherungen.

Ziel der aktuellen Reform ist, in den nächsten Jahren den Durchschnittsbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung auf ca. 13 % des Einkommens zurückzuführen (am 1. Juli 2003 lag er bei 14,4 %). Damit sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Langfristig werden jedoch nach Einschätzung der Bundesregierung "weitere Weichenstellungen zur nachhaltigen Finanzierung der GKV erfolgen müssen".

Für den Zahnersatz war zunächst eine Regelung geplant, nach der ab 1. Januar 2005 allein von den Versicherten ein zusätzlicher einkommensunabhängiger Beitrag erhoben werden sollte. Ab 2006 sollte das Krankengeld ebenfalls ohne Arbeitgeberbeteiligung finanziert werden. Am 1. Oktober 2004 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition, dass der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ab Juli 2005 zunächst um je 0,45 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesenkt wird, aber gleichzeitig die Arbeitnehmer einen einkommensabhängigen Zuschlag für Zahnersatz um 0,4 Prozent und für das Krankengeld um 0,5 Prozent zahlen müssen.

Neben den auf finanzielle Entlastung der Arbeitgeber zielenden Elementen sind Ansätze zu strukturellen Veränderungen erkennbar (z.B. Modelle der "integrierten Versorgung" ab 2007; Verschärfung der Fortbildungspflicht der Ärzte, usw.) Neu ist auch die Bestellung einer Patientenbeauftragten.

Einige ursprünglich geplante Maßnahmen wurden nicht umgesetzt (z. B. Positivliste mit zur Verschreibung zugelassenen Medikamenten).

Die umgesetzten Reformen erfüllen nach verbreiteter Überzeugung nicht das Kriterium der sozialen Gerechtigkeit. Sowohl das Dualitätsprinzip (Aufteilung der Sozialbeiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber) als auch das Solidaritätsprinzip (wirtschaftlich Stärkere und Gesunde zahlen mehr als wirtschaftlich Schwächere und Kranke) werden geschwächt.

Frühere Gesundheitsreformen in der Bundesrepublik Deutschland

Wort des Jahres

1988 wurde "Gesundheitsreform" zum Wort des Jahres gewählt.

Literatur

Verlag Bertelsmann Stiftung Gütersloh, 3., überarbeitete Auflage 2003, ISBN 3-89204-515-1, Download unter [1] (PDF 910 KB)

Weblinks

Siehe auch

Bürgerversicherung, Gesundheitskarte, Gesundheitspolitik, Sozialabbau, Sozialstaat, Sozialversicherung

See also: Gesundheitsreform, 1977, 1983, 1989, 1993, 1996, 1997, 1999, 2000, 2001