Gewerbeaufsicht
Unter Gewerbeaufsicht versteht man die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen zum technischen und sozialen Arbeitsschutz durch eine staatliche Behörde. International ist die Gewerbeaufsicht unter dem Namen Arbeitsinspektion oder Arbeitsschutzinspektion bekannt. Nicht zu verwechseln mit Ordnungsämtern.
In Deutschland heißt es je nach Bundesland Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitschutz, die vorgesetzte Behörde ist meist das Regierungspräsidium, darüber die "Ministerien für Soziales" und "Umweltministerien" (unter den verschiedensten Namen).
In Bayern vollziehen die dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz unterstellten und den Regierungen angegliederten Gewerbeaufsichtsämter auch den technischen und stofflichen Verbraucherschutz.
in Baden-Württemberg wurde die Gewerbeaufsicht aufgelöst und in die Regierungspräsidien sowie Land und Stadtkreise verteilt.
In Österreich gibt es verschiedene Kompetenzen:
- für das Baurecht: die Gemeinde
- für das Gewerberecht: die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat
- für den Arbeitsschutz das Arbeitsinspektorat
- für den Umweltschutz die Landesregierung
Gesetze/Verordnungen/Regeln der Technik zum technischen Arbeitschutz in Deutschland:
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Handwerksordnung
- Gewerbeordnung
- usw.
Gesetze zum sozialen Arbeitsschutz:
Siehe auch: Berufsgenossenschaft
