Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung ist ein deutsches Gesetz, das die Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt.

Basisdaten
Titel: Gewerbeordnung
Abkürzung: GewO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gewerberecht
FNA: 7100-1
Datum des Gesetzes: 21. Juni 1869 (RGBl. 1869, S. 245)
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch: Art. 12 des Gesetzes vom 30. Juli 2004
(BGBl. I S. 2014)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
1. August 2004
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!
Grundsätzlich ist das Betreiben eines Gewerbes erwünscht. Notwendig ist aber regelmäßig keine Erlaubnis, sondern allein eine Anmeldung. Die Bestimmungen einzelner Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung konkretisiert. Zudem wird das Arbeitsverhältnis bzw. der Arbeitsvertrag durch die Vorschriften der §§ 105 - 110 Gewerbeordnung näher bestimmt (Arbeitszeugnis, Direktionsrecht usw.).

Die Gewerbeordnung dient darüber hinaus auch der Gefahrenabwehr. Gerade für Gewerbe mit engem Bezugspunkt zur Kriminalität bestimmt die Gewerbeordnung die schuldhafte Verletzung gewerberechtlicher Pflichten zu Straftaten (somit gehört die Gewerbeordnung auch zum Nebenstrafrecht). Die Gewerbeordnung enthält auch die Regelungen zum Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt.

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

</small>

</div>

See also: Gewerbeordnung, Abkürzung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesrepublik Deutschland, Direktionsrecht, Fundstellennachweis, Gefahrenabwehr