Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz dient dem Schutz von:

Eigentlich müsste es "Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht" heißen, denn das Urheberrecht gilt auch im Nicht-gewerblichen Bereich. Hierzu dient eine Vielzahl von Gesetzen, die unterschiedliche Bereiche abdecken:

Es können auch Überlappungen auftreten, so kann die Verwendung fremder Kennzeichen entweder unter das Markengesetz oder unter das UWG fallen; auch kann Software urheberrechtlich und/oder patentrechtlich geschützt sein.

Weblinks

Marken- und Produktpiraterie in Internetmedien (Telepolis)
www.grenzbeschlagnahme.de


Beurteilung: 50px|Deutschlandlastig Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Hilf dabei, den Artikel zu verallgemeinern.

See also: Gewerblicher Rechtsschutz, GWB, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Gesetz, Halbleiterschutzgesetz, Leistung, Markenrecht, Patent