Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz dient dem Schutz von:
- gewerbliche Leistungen
- persönliche Schöpfungen
- redlichen Wettbewerb
Eigentlich müsste es "Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht" heißen, denn das Urheberrecht gilt auch im Nicht-gewerblichen Bereich. Hierzu dient eine Vielzahl von Gesetzen, die unterschiedliche Bereiche abdecken:
- Schutz des redlichen Wettbewerbs
- GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
- Schutz gewerblicher Leistungen
- technischer Art
- Patentgesetz
- Gebrauchsmustergesetz
- Halbleiterschutzgesetz
- Arbeitnehmererfindungsgesetz
- nicht technischer Art
- technischer Art
- Schutz persönlicher Schöpfungen
- technischer Art wie bei gewerblichen Leistungen
- nicht technischer Art
Es können auch Überlappungen auftreten, so kann die Verwendung fremder Kennzeichen entweder unter das Markengesetz oder unter das UWG fallen; auch kann Software urheberrechtlich und/oder patentrechtlich geschützt sein.
Weblinks
Marken- und Produktpiraterie in Internetmedien (Telepolis)
www.grenzbeschlagnahme.de
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