Gewerk
Als Gewerk bezeichnet man handwerkliche und bautechnische Arbeiten im Bauwesen sowie historisch im Bergbau und dessen Umfeld.
Im Bauwesen umfaßt ein Gewerk dabei all die Arbeiten, die traditionell von einer Handwerkszunft durchgeführt wurden. Es gibt eine einheitliche Unterteilung der Gewerke in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Im Teil C der VOB werden die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen gewerkeweise beschrieben. Die öffentlichen Auftraggeber sind an die VOB gebunden und müssen Aufträge gewerkeweise vergeben. Private Auftraggeber können auch Firmen beauftragen, die gewerkeübergreifend arbeiten und Bauarbeiten gebündelt ausschreiben und vergeben. Dadurch verschwimmt die "Klassische" Unterteilung immer mehr.
Klassische Gewerke sind:
- Erdarbeiten
- Maurerarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Zimmererarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Klempnerarbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Glaserarbeiten, Fensterarbeiten
- Tischlerarbeiten
