GKV-Modernisierungsgesetz

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Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) – ist die rechtliche Grundlage für den 2003 begonnene Versuch einer Reform des deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten.

Mit dem Gesetz verfolgt die rot-grüne Regierungskoalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder das Ziel, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Lohnnebenkosten dauerhaft zu senken. Arbeit soll wieder »billiger« werden.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Modernisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung
Kurztitel: GKV-Modernisierungsgesetz
Abkürzung: GMG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
FNA: 860-5-30
Datum des Gesetzes: 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2004
Letzte Änderung durch: Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung
der Finanzierung von Zahnersatz vom
15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3445)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
21. Dezember 2004
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!
Inhaltsverzeichnis

Kernpunkte des GMG

Im Folgenden einige der Kernpunkte der Gesundheitsreform 2003 für die verschiedenen Beteiligten am Gesundheitsystem.

Patienten

Ärzte

Dies gilt auch für Fachärzte im Krankenhaus. Sanktionen sind noch nicht klar. Der Gemeinsame Bundesaussschuß muss noch beschliessen. Mögliche Konsequenzen?

Apotheken

Krankenkassen

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: GKV-Modernisierungsgesetz, 2005, Abkürzung, Acetylsalicylsäure, BGBl., Bundesgesetz (Deutschland), Bundesrepublik Deutschland, Fundstellennachweis