GKV-Modernisierungsgesetz
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Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) – ist die rechtliche Grundlage für den 2003 begonnene Versuch einer Reform des deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten.
Mit dem Gesetz verfolgt die rot-grüne Regierungskoalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder das Ziel, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Lohnnebenkosten dauerhaft zu senken. Arbeit soll wieder »billiger« werden.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung |
| Kurztitel: | GKV-Modernisierungsgesetz |
| Abkürzung: | GMG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Sozialrecht |
| FNA: | 860-5-30 |
| Datum des Gesetzes: | 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190) |
| Inkrafttreten am: | 1. Januar 2004 |
| Letzte Änderung durch: | Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3445) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: 1) | 21. Dezember 2004 |
| 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
| Inhaltsverzeichnis |
Kernpunkte des GMG
Im Folgenden einige der Kernpunkte der Gesundheitsreform 2003 für die verschiedenen Beteiligten am Gesundheitsystem.
Patienten
- Die Regelungen für die Zuzahlungen bei Arzneimitteln werden geändert. Statt bisher 4, 4,50 oder 5 € muss zu jedem Arzneimittel 10% der Gesamtkosten, mindestens aber 5 und höchstens 10 € zugezahlt werden. Die Zuzahlung geht wie bisher zu 100% an die Krankenkasse. Liegen die Kosten unter 5 € wird nur der tatsächliche Betrag berechnet. Durch die Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung (s.u.) dürfte so ein Fall allerdings nie eintreten.
- Rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Artikel) wie z.B. Acetylsalicylsäure oder Paracetamol werden in der Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Ausnahmen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss, ehemals Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, festgelegt.
- Zuzahlungen beim Arztbesuch. Für jeden Besuch beim Arzt müssen 10 € Praxisgebühr pro Quartal, also maximal 80 € (mit Zahnarzt) pro Jahr, bezahlt werden. Bei Überweisungen, z.B. vom Haus- zum Facharzt, entfällt diese Pauschale.
- Zuzahlung bei stationärer Behandlung im Krankenhaus. Pro Tag müssen für maximal 28 Tage 10 € bezahlt werden.
- Sterbe- und Entbindungsgeld werden nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.
- Sehhilfen und Brillen werden ebenfalls nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.
- Die Kosten für eine Künstliche Befruchtung werden für die ersten 3 Versuche zu 50% von der Krankenkasse übernommen. Außerdem wird die Leistung vom Alter der Ehepartner abhängig gemacht ( vgl. § 27 a SGB V). Eine Sterilisation wird nicht mehr erstattet.
- Beim Zahnersatz wird ab 2005 eine private Pflichtversicherung eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten für Zahnersatz nicht mehr von der Krankenkasse erstattet.
Ärzte
- Es soll ein Hausarzt-System angeboten werden, das den Hausarzt als Lotse etabliert. Das heißt, er ist die erste Anlaufstelle für den Patienten und leitet ihn zu den entsprechenden Fachärzten weiter. Fachärzte befürchten, dass sie durch diese Maßnahme Patienten verlieren und so das bestehende Fachärztenetz durch Praxisschließungen ausgedünnt wird.
- Es wird eine Fortbildungspflicht für Ärzte vorgeschrieben, das heißt der KV Arzt muss in Zukunft spezielle Fortbildungen besuchen. Bei Nichtbesuch drohen ihm finanzielle Sanktionen, im schlimmsten Fall der Entzug seiner Zulassung.
Dies gilt auch für Fachärzte im Krankenhaus. Sanktionen sind noch nicht klar. Der Gemeinsame Bundesaussschuß muss noch beschliessen. Mögliche Konsequenzen?
- Es wird ein unabhängiges Institut geschaffen, das die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Therapie bestimmter Krankheiten bewertet.
- Die bestehenden Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) werden teilweise zusammengelegt, wodurch sich der Verwaltungsaufwand der KVen verringern soll.
Apotheken
- Es wird eine neue Arzneimittelpreisverordnung eingeführt, die die bisherigen gestaffelten Aufschläge auf Arzneimittel durch einen pauschalen Aufschlag ersetzt (Kombimodell). In Zukunft erhält der Apotheker für die Abgabe jedes Arzneimittels 8,10 € plus 3% auf den Großhandelsabgabepreis; abzüglich 2 Euro Rabatt für die Krankenkasse. Das bedeutet, dass billige Arzneimittel teurer, teurere Arzneimittel aber deutlich billiger werden.
- Einführung von Festbeträgen für "me-too" Arzneimittel. Damit sollen Scheininnovationen ohne Zusatznutzen für den Patienten weniger attraktiv gemacht werden.
- Aufhebung des Mehr- und Fremdbesitzverbots. Zur Zeit (September 2003) darf ein Apotheker nur eine Apotheke besitzen. Nicht-Apotheker dürfen keine Apotheke betreiben, dies soll die Unabhängigkeit bei beratung und Abgabe von Arzneimitteln sicherstellen. Ab 2004 darf ein Apotheker bis zu vier Apotheken besitzen. Neben seiner Hauptapotheke also bis zu drei Filialapotheken, die aber alle Anforderungen einer Vollapotheke (Labor, Rezeptur etc.) erfüllen müssen.
- Erlaubnis des Versandhandels für Arzneimittel. Ab 2004 soll es nach Genehmigung erlaubt sein, Arzneimittel zu versenden. Allerdings unterliegen diese den selben Auflagen wie die bisher am Markt vorhandenen Präsenz-Apotheken. Der Versand darf nur unter strengen Auflagen erfolgen, ob die gewünschte Kostenersparnis erzielt wird, ist umstritten. Vor allem durch ausländische Mitbewerber droht die Gefahr, dass Fälschungen von Arzneimitteln auf den deutschen Markt kommen können.
- Die Preise im Bereich der rezeptfreien, apothekenpflichtigen Arzneimittel (OTC-Bereich) unterliegen nun (außer bei der Abgabe zu Lasten der GKV; dann gilt die alte Arzneimittelpreisverordnung) nicht mehr der Arzneimittelpreisverordnung und sind freier kalkulierbar.
Krankenkassen
- Die Krankenkassen müssen ihre Verwaltung straffen und sollen nicht mehr als 10% pro Mitglied für ihre Verwaltungskosten ausgeben. Zahlen über Verwaltungskosten und Gehälter von Spitzenfunktionären der Kassen müssen veröffentlicht werden.
Weblinks
- GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003 (PDF-Datei)
- Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15. Dezember 2004
- Synopse zwischen alter und neuer Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes
- http://www.die-gesundheitsreform.de Website der Bundesregierung zur Gesundheitsreform
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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